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Geschrieben von lotte_1753 am 03.04.2011, 14:17 Uhr

... ich darf kein Kind nach 127 StPO festnehmen?

Das ist so ein bisschen wie ein schwarzer Schimmel. Strafmündig ist man erst ab 14, wobei man dann aber kein Kind mehr ist. Auf 229 BGB (ich sehe, Du hast den Kommentar gelesen) würd ich mich ungern berufen müssen, wenn ich eine Anzeige wegen Freiheitsberaubung und einen aktiven Nebenkläger am Hals habe (so wie, bei meinem Kind und einem Stockwurf, mich).

 
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