Geschrieben von Reinhardus am 03.04.2011, 13:08 Uhr |
... ich darf kein Kind nach 127 StPO festnehmen?
Na klar dürfte ich das, wenn das Kind strafmündig wäre oder Zweifel an der Strafmündigkeit vorlägen.
Im vorliegenden Fall greift §127 wohl nicht, da der ursächliche Zweck der Hinführung zu einem Strafverfahren hier ausgeschlossen sein dürfte.
Wie wäre es aber mit § 229 BGB.
Gruß
R
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
- @aphrodate - lotte_1753 02.04.11, 20:27
- Re: @aphrodate - mma ramotswe 02.04.11, 21:47
- ... ich darf kein Kind nach 127 StPO festnehmen? - Reinhardus 03.04.11, 13:08
- Re: ... ich darf kein Kind nach 127 StPO festnehmen? - lotte_1753 03.04.11, 14:17
- Re: @aphrodate - Aphrodate 03.04.11, 22:34
Die letzten 10 Beiträge im Forum Grundschule
Bevor das ganze hier noch weiter geht
Ich finde er hat angemessen reagiert
Wie würdet ihr reagieren?
Leseproben 2. Klasse
Kindermund
HILFE!!! Bayerns Grundschüler dürfen nicht mehr alleine zur Schule gehen.....
Elterninteresse für Bildung
Meine Tochter geht ....
Passt vielleicht nicht, aber für mich aktuell..
Umfrage...wie verabreden sich eure kinder
Ich finde er hat angemessen reagiert
Wie würdet ihr reagieren?
Leseproben 2. Klasse
Kindermund
HILFE!!! Bayerns Grundschüler dürfen nicht mehr alleine zur Schule gehen.....
Elterninteresse für Bildung
Meine Tochter geht ....
Passt vielleicht nicht, aber für mich aktuell..
Umfrage...wie verabreden sich eure kinder