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Geschrieben von Danyshope am 20.01.2017, 7:07 Uhr

Wieder arbeiten (ist das Rechtens)

Das gilt nur wenn man eben Teilzeit INNERHALB der Elternzeit arbeitet. Hat die TE aber nicht. Sie hat nur ein Jahr Elternzeit beantragt. Jetzt MUSS sie entweder Vollzeit arbeiten, sich mit dem AG einigen in wie weit sie weiterhin für die Firma in Teilzeit arbeitet oder eben kündigen.

Der AG ist zu nichts verpflichtet, außer ihr einen Teilzeitvertrag anzubieten wenn die Firma mehr wie 15 Mitarbeiter hat. Gehalt, Urlaub usw muss entsprechend des Vollzeitvertrages umgerechnet werden, das war es. damit erlischt der Vollzeitvertrag für immer und wenn sie irgendwann wieder aufstocken will, muss sie mit dem AG neu verhandeln.

Riesen Fehler den eben leider viele Frauen machen. Wer vor hat nach dem Elterngeldbezug Teilzeit zu arbeiten, sollte eben IMMER im Vorfeld eben dem AG bei der Elternzeitmeldung mitteilen, das man nach dem Elterngeld vor hat innerhalb der Elternzeit in Teilzeit wieder einzusteigen. Dann kann man eben, wenn wirklich alle Elternzeit ausgeschöpft ist, immer noch sehen ob man den alten Vollzeitvertrag kündigt und dann in Teilzeit bleibt oder wieder in Vollzeit arbeitet.

Jetzt heißt es mit dem AG reden, drohen oder sonstiges bringt es da gar nicht.

 
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