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Geschrieben von Quasselstribbe am 19.01.2017, 23:03 Uhr

Wieder arbeiten (ist das Rechtens)

Rechtens ist es leider schon, das ist eine ganz normale Änderungskündigung und der AG darf das! Er ist nur verpflichtet deinen alten Arbeitsplatz frei zu halten bzw. dir auf Wunsch (ab 25 Mitarbeitern) einen TZ-Job in der Firma zu genehmigen! Unter 25 Mitarbeitern muss er nichtmal das!

Aus AG-Sicht ist es dein Problem wenn du den VZ-Vertrag nicht erfüllen kannst und er zwingt dich ja nicht zu unterschreiben! Es ist deine Wahl auf 450€ gehen zu wollen! Fies, aber leider Gottes rechtens!

Für den Moment würde ich KEINESFALLS den neuen Vertrag unterschreiben, bzw. gar nix unterschreiben bis das nicht geklärt ist! Ich denke er will dich übern Tisch ziehen und sich für den Fall der Fälle (der vielleicht kommt oder auch nicht) dreist der Abfindung entledigen! Ich halte das alles für weitaus weiter in die Zukunft gedacht, als es im Moment aussieht! Lass dich darauf nicht ein!!!

Alles Gute!

 
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