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Geschrieben von niciemma am 20.01.2017, 4:13 Uhr

Wieder arbeiten (ist das Rechtens)

Hier,
Habe genau das gleiche gehabt.

Ich bekam einen befristeten Vertrag über geringfügige Beschäftiging.
Dieses vertrag endete bei mir , ohne das es eine Kündiging bedarf, spätestens mit ende der Eltetnzeit.

Ein wichtiger punkt im Vertrag!

Die bestimmungen des "Alten " Arbeitsvertrages werden durch diesen "neuen" Vertrag nicht berührt.

Ja. Und ich habe mit dem geringfügigen Beschäftigung den Mindestlohn
bekommen (6,50€).
Von beiden Parteien konnte mit einer küdigungsfrist von 5 Tagen gekündigt werden.

Hab ich dann irgend wann auch gemacht,
Mein vollzeit Vertrag blieb weiterhin bestehen.
Lg

 
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