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Geschrieben von Danyshope am 19.01.2017, 23:02 Uhr

Wieder arbeiten (ist das Rechtens)

Probezeit nicht, aber kündigen können sie ab dem ersten Arbeitstag. Dein Fehler ist das Du nicht innerhalb der EZ arbeitest. Hättest Du für 2 Jahre noch machen können und dann erst den Vollzeitvertrag per Änderungskündigung schmeissen müssen. Innerhalb der EZ darf man dich nicht kündigen, Du aber bis zu 30 Std arbeiten. Nach der EZ darf man dich jederzeit kündigen, Anspruch auf Abfindung hast Du in dem Sinne eh nie.

Da du dich für 2 Jahre hast festlegen müssen bezüglich EZ kannst Du jetzt auch nicht so einfach verlängern. ich würde es trotzdem versuchen und dem AG mitteilen, das Du den 450 € Job gerne im Rahmen der Ez machen würdest. Und denn VZ-Vertrag sir soweit sichern willst um in 2 Jahren dann endgültig zu sehen. Dann aber darauf achten das im 450 € Vertrag der Zusatz drin steht, befristet auf die EZ.

 
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