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Geschrieben von VerenaSch am 19.01.2017, 22:08 Uhr

Wieder arbeiten (ist das Rechtens)

Wenn ich das richtig verstanden habe, würdest du damit quasi eine Änderungskündigung unterschreiben. Das wäre zwar rechtens, aber für dich eine schlechte Variante. Mein AG wollte mir sowas auch unterschieben. Angeblich wurde es bisher immer so gemacht und man müsste es nicht besser.

Bist du denn 3 Jahre in Elternzeit? Dann könntet ihr euch auf eine zusätzliche Vereinbarung neben dem ruhenden VZ-Vertrag einigen. Ansonsten sollte eine normale Vertragsänderung gemacht werden. Das ist ein großer Unterschied, da die Probezeit entfallen würde und dein Arbeitsjahre bestehen bleiben, da altes Eintrittsdatum bleibt.

Ich bin aber kein! Experte. Das ist meine persönliche Erfahrung.

 
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