von bea276 am 02.10.2014, 12:37 Uhr |
umgangsrecht aussetzen ?
hallo ihr lieben,
ich weis für Außenstehende schwer zu verstehen aber ich probiere es mal.
Also meine Tochter 7 Jahre muss sich ständig vom Vater anhören das ich dumm sei und das ihr kleine Schwester doof ist und nervt ach nicht zu vergessen sie könnte angeblich nie mit ihrer Schwester befreundet sein geschweige den shoppen gehen weil es ja nicht ihre richtige Schwester ist.
( zwei verschiedende Väter).
Sie handelt natürlich auch dem entsprechend das heißt.
Mama du hast mir nix zu sagen du bist dumm und wenn sie an ihrer Schwester vorbei geht (18 Monate) kann es auch mal passieren das die große einfach mal ausholt und sie umhaut.
der Kindes Vater und ich standen im März schon einmal vor Gericht weil er sich an nix gehalten hat entweder kam er gar nicht oder er hat sich an keine Uhrzeit gehalten.
es ist auch schon vorgefallen das ich sie letztes Jahr nicht wieder bekommen sollte nach den Sommerferien. obwohl die große gebettelt und geweint hat das sie nach hause will.
Jungendamt, Kinderpsychologien und Erziehungsberatungsstelle haben wir alles hinter uns.
Jetzt gibt es nur noch streit und die kleine wird immer mehr beeinflusst.
ihr Vater hat zurzeit kein wohnsitzt und muss zwischen Freundin und Mutter pendeln mit der kleinen.
beim letzten besuch ist es wieder vorgekommen das der Vater und die jetzige Lebensgefährtin sich wieder angeschrien haben und sie hat dieses mal auch zugeschlagen sodass der Kindesvater ein blaues Auge hatte.
er hat kein Handy d.h im Notfall kann man keinen erreichen.
er will auch nicht das seine Tochter eingeladen wird zum Geburtstag wenn es sein Wochenende ist. da hat sie dann einfach nicht hin zu gehen.
auch wenn sie weit und sagt " Papa bitte lass mich auf dem Geburtstag wir haben danach unsere Wochenende wir können es dich verschieben)
Eilantrag ist gestellt bei Gericht. kann bis zu 6 Wochen dauern habe heute noch mals mit der erziehungsberatungsstelle telefoniert und sie hat mir geraten das ich den Umgang einstellen soll bis das alles geklärt ist bei Gericht.
Kindes Vater will jetzt im Notfall auch mit der Polizei die kleine hier raus holen. ich weis das es Schwachsinn ist das er dazu keine rechte hat weil ich das alleinige Sorgerecht und das alleinige aufenthaltsbestimmungsrecht habe. Polizei weis bescheid und die mussten auch nur lachen. dennoch denk ich nur an meine Tochter und ich kann es nicht zu lassen das sie dieses Theater mit bekommt..
ich kann leider nicht mehr schreiben und möchte euch auch nicht mehr zumuten.
habt ihr noch Tipps wie ich mich verhalten kann oder wie ich das am besten angehen kann mit dem Umgang aussetzen?
P.s er soll weiter hin bis es geklärt es Umgang bekommen. weil ich finde Vater und Tochter gehören zusammen aber im Moment ist es einfach nicht machbar da er sich zunehmend beeinflussen lässt.
Danke für euer zuhören
Re: umgangsrecht aussetzen ?
Antwort von Woelfin90 am 02.10.2014, 15:06 Uhr
Wäre es bei mir so wie du schreibst, würde ich mich darum kümmern einen begleiteten Umgang einzuführen. Also bei einer Stelle (das kann das Jugendamt sein, wird aber oft an Dritte, z.B. Diakonie delegiert) trifft Vater die Tochter während ein neutraler Beobachter mit im Raum ist, der Notfalls eingreift.
Re: umgangsrecht aussetzen ?
Antwort von shinead am 02.10.2014, 15:39 Uhr
Wende Dich an das Jugendamt. Ein bestehendes Umgangsurteil kannst Du nicht einfach so aussetzen.
Kläre mit dem Jugendamt auf jeden Fall die Beeinflussung Deines Kindes (das geht gar nicht) und die aktuellen Verhältnisse (prügelnde Lebensgefährtin).
Den Eilantrag würde ich trotzdem stellen (zurück ziehen kann man immer) und die Zeit bis dahin mit dem Jugendamt überbrücken. Die/der Sachbearbeiter/in dort kann dann ggf. auch mit Aussagen.
Re: umgangsrecht aussetzen ?
Antwort von bea276 am 03.10.2014, 8:56 Uhr
Begleiteten Umgang bekomme ich nicht. Da er 200km
Weit weg wohnt. Und Jugendamt meint das würde sich für den kindervater nicht lohnen für ein Tag.
Erziehungsberatungsstelle und meine Anwältin versuchen jetzt alles das es schnell geklärt wird.
Aber nähstes wochenende muss ich sie wieder hin geben.
Re: umgangsrecht aussetzen ?
Antwort von Woelfin90 am 03.10.2014, 12:37 Uhr
Hast du mit dem Jugendamt gesprochen, wegen der Dinge die er zur Tochter sagt und seiner prügelnden Freundin? Denken die daran was sich für deine Tochter "lohnt"? Es geht um ihr Wohl und nicht darum ob es dem KV gefällt, wenn jemand dabei sitzt, der ihn an Beeinflussungen hindert.
Re: umgangsrecht aussetzen ?
Antwort von shinead am 03.10.2014, 19:19 Uhr
>>Begleiteten Umgang bekomme ich nicht. Da er 200km
Weit weg wohnt. Und Jugendamt meint das würde sich für den kindervater nicht lohnen für ein Tag.
Und Du hast dem Sachbearbeiter nach dieser Aussage nicht die Meinung gesagt und Dir einen Termin mit dem Vorgesetzten geben lassen?
Schick sonst mal Deine Anwältin auf das Jugendamt.
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