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Geschrieben von pauline-maus am 26.03.2014, 11:37 Uhr

umgangsrecht einklagen von der oma

hallo und mahlzeit...


ich frage heute mal für meine freundin, da ih ihr da nicht wirklich raten und helfen kann
sie ist seit 2 jahren getrennt . der mann lebt 50 km entfernt und bisher klappte alles wunderbar.
besuchsrecht ller 2 wochen und hälftig ferien.

nun kommt ihre mutter auf den plan zu intrigieren(/ schon immer ein schlechtes mutter-tochter-verhältniss)
ihre mutter zieht in die stadt des exmannes, und erzählt böse sachen( unter anderen meine freundin hätte ein verhältniss mit dem eigenen vater, würde trinken....)

nun hat klage eingereicht auf ein besuchswochende pro monat, welches das wochende meiner freundin .und die ganzen herbstferien

meine freundin hat eine anwältin aber trotzdem tüchtig angst,da das kind gar nicht hin möchte.
wie seht ihr die chance der oma? ich danke euch sehr lg antje

 
7 Antworten:

Re: umgangsrecht einklagen von der oma

Antwort von shinead am 26.03.2014, 11:49 Uhr

Hatte die Oma denn als sie noch in der gleichen Stadt wie ihr Enkel gewohnt hat regelmäßig und ausgiebig Kontakt mit ihrem Enkelkind?
Besteht ein enges Verhältnis der beiden?

Wenn nicht, stehen ihre Karten schlecht. Auch der Mutter werden regelmäßige Wochenenden mit dem Kind gegönnt und ein Kind ist kein Preis, der ständig von zuhause weg muss um irgendwelche Verwandten zu besuchen.

Wie alt ist denn das Kind? Wenn es nicht will, hat die Oma m.E. schon verloren.

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Re: umgangsrecht einklagen von der oma

Antwort von mf4 am 26.03.2014, 12:23 Uhr

Ist das Kind alt genug um zu sagen, ob es das möchte?
Wie war bisher der Oma-Kind-Kontakt?

Ich denke nicht, dass die Mutter von den 2 WE im Monat die sie das Kind hat noch 1 komplettes WE an wen abgeben muss.

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Re: umgangsrecht einklagen von der oma

Antwort von Keksraupe am 26.03.2014, 12:48 Uhr

Sie hat Umgangsrecht aber nicht mit Ubernachtung!

Also einen Tag im Monat. Und das selbstverstandlich am we der tochter. Der ex muss ja auch an SEINEN WEs seinen Eltern umgang einräumen.

Ganze Herbstferien kann sie knicken, wieso sollte sie das bekommen? Zum einen stehen die halben Ferien dem KV zu zum anderen hat sie keine ferienumgangsrechte!

Halt uns auf dem Laufenden, das könnte spannend werden

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Re: umgangsrecht einklagen von der oma

Antwort von mf4 am 26.03.2014, 13:13 Uhr

Da es um Ferien geht wird es ein Schulkind sein... und hat doch sicher eine eigene Meinung, ob es Oma denn regelmäßig und dann noch zu fest abgesprochenen Zeiten sehen möchte.
Würde mich mal interessieren, wie das Kind darüber denkt.

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Re: umgangsrecht einklagen von der oma

Antwort von Tinchenbinchen am 26.03.2014, 13:18 Uhr

Großeltern haben da generell nach wie vor schlechte Karten.
Voraussetzung ist, dass das Umgangsrecht mit den Großeltern dem Wohl des Kindes dient, und da liegt die Beweislast bei den Großeltern. Das zu beweisen ist nun schon nicht leicht, vor allem nicht, wenn die Enkelin gar nicht zur Oma will.
Wenn Uneinigkeit über den Umgang besteht, trumpft das Erziehungsrecht den Recht auf Umgang, sprich Mama hat das Sagen und nicht Oma, weil sie Umgang will.

Außerdem gilt das alles sowieso nur, wenn eine besonders enge Bindung zwischen Oma und Enkelin besteht, das heißt, wenn die Oma zB die Kleine regelmäßig versorgt hat, weil die Mutter berufstätig war, und deshalb eine Rolle im Leben der Enkelin spielt, die über das normale Maß hinaus geht.


Die Oma soll mal machen. Ich sehe da keinerlei Ansatzpunkte.

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Re: umgangsrecht einklagen von der oma

Antwort von pauline-maus am 26.03.2014, 13:40 Uhr

hallo, danke euch

ach das kind, 9 sieht die oma sowieso jedes 2. wochende, wenn sie beim vater ist und das ist auch ok. dieses geforderte wochende soll zusätzlich sein.

der grundisput geht auch auch nicht ums kind.
meine freundin wurde in die neue ehe der mutter mitgebracht , aus welcher noch 2 töchter enstanden. dem vater wurde sie vorenthalten.
nach 20 jahren haben vater u tochter sich wiedergefunden u leben nun in einem ort mit vaters neuer familie.
ist der einzigste familienpunkt meiner freundin und das kreppt die mutter und wird ausgebaden auf dem kind.

das kind wird nun eine eigenen anwalt bekommen(???vorgeschrieben vom staat??) schule und umfeld werden befragt( peinlich für meine freundi)

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Re: umgangsrecht einklagen von der oma

Antwort von mf4 am 26.03.2014, 14:58 Uhr

Dann kann Omi mal gleich einen Haken dahinter machen, wenn sie das Kind eh immer sieht.
Meine Kinder sehen seine Eltern, wenn sie beim Ex sind und was sie draus machen ist deren Ding. Punkt.

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