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Geschrieben von Patti1977 am 13.08.2009, 19:03 Uhr

Unterhalt einklagen

Hallo,

mein Ex hat mal 177 Euro Unterhalt beurkunden lassen. Jetzt stehen meinem Kind 240 zu, da er 6 Jahre ist. Nun hat er einen getürkten Mietvertrag mit seiner Freundin vorgelegt und liegt wieder unter der Bemessungsgrenze. Die 177 muss er zahlen. Ist ja beurkundet. Freiwillig mehr zahlen will er nicht, er spart es lieber für meinen Sohn selbst an um ihm dann ein Auto kaufen zu können (protz). Wenn ich Klage, so seine SMS, läßt er sich kündigen. Ich kann auf die 240 klagen. Würdet ihr das tun?

 
4 Antworten:

Ja, ich würde klagen oder zum Jugendamt gehen...

Antwort von Port am 13.08.2009, 19:08 Uhr

Hallo,

das Geld steht Deinem Kind zu. Und mit Kündigung haben schon viele gedroht. Nicht ernst nehmen, aber tu was, damit er DICH ernst nimmt und seinen Sohn.

Liebe Grüße
Sigrid

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Re: Ja, ich würde klagen oder zum Jugendamt gehen...

Antwort von Patti1977 am 13.08.2009, 19:21 Uhr

Das Jugendamt hat mir ja gesagt: Wenn ich Klage und verliere, trage ich die Kosten von ihm. Und die 177 sind mir sicher, klagt er im Gegenzug gegen diese Urkunde und gewinnt, bleibt mir nur der Unterhaltsvorschuss. Vorallem weiß ich von seinem Sparbuch. Er erwähnt es ja ständig. grrrrrrrrrrr

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Re: Ja, ich würde klagen oder zum Jugendamt gehen...

Antwort von mamafürvier am 14.08.2009, 13:45 Uhr

Darf er denn entscheiden, daß er nur x € zahlt und den Rest anlegt für ein Auto? Hm... ihr müßt jetzt von dem Geld leben, es steht jetzt dem Kind zu... was ist, wenn ein KV 10€ zahlt 167€ anspart für einen Hubschrauber z.B....???
Versteh ich was falsch?
Darf er denn das und mit Kündigung drohen... lass das mal das JA hören. Was meinste was mein Ex vom JA zu hören bekommen hat... kündigen während man unterhaltspflichtig ist... das ist nicht witzig, denn Unterhaltspflicht wird vom JA ernst genommen anders als von machen KV.

PS: Du trägst seine Kosten? Hab ich nie gehört. Meines Wissens klagt ja das JA quasi im Namen des Kindes und das ist in jedem Falle für dich bzw. das Kind ohne Kosten.

Wenn ich es völlig falsch sehe klärt mich mal auf aber das sind meine Infos.

lG Kerstin

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Re: Ja, ich würde klagen oder zum Jugendamt gehen...

Antwort von Patti1977 am 14.08.2009, 17:51 Uhr

Hallo,

so dachte ich ja auch mit den Kosten. Aber das er rechnerisch unter der alten Urkunde mit dem Verdienst liegt (das sind die 177 Euro, die er sich 2005 verpflichtet hat zu zahlen), ist es mein Risiko höher zu klagen. Das Jugendamt klagt nur bis Grenze Unterhaltsvorschuss, dass sind 159 Euro. Da die Grundsicherung für 6 jährige bei 240 liegt, muss ich die Differenz klagen. ZWar übers Jugendamt aber wenn der Richter sagt: Mehr als 177 kann er nicht zahlen, habe ich verloren und trage seine Kosten.

Klar hat er mehr Geld zur Verfügung als errechnet, da er keine Miete zahlt und der eingereichte Mietvertrag mit seiner Freundin nur zum Senken der Unterhaltsleistung dient aber er muss vom JA anerkannt werden. Leider. Und so spart er an Überweisung an mich und häuft es an. Auf Risiko, denn wenn er arbeitslos wird und auf H4 kommt, ist das Sparbuch weg, da er es auf sich angelegt hat. AUf seinen Sohn wollte er nicht anlegen, damit ich nicht sehe, was drauf ist. Was totaler Blödsinn ist, da das Sparbuch auf der Sparkasse geführt wird und ich nunmal dort arbeite . Ja so logisch ist mein Ex!

Werd mich nochmal mit meinem LG beraten, er kennt sich mit H4 aus und ein bisschen auch damit.

Eine Maßnahme haben wir aber: Mieteinnahmen müssen versteuert werden, seine Freundin wird beim FA nachzahlen dürfen Fies, ich weiß, sie kann nichts dafür aber irgendeinen hammer muss ich haben.

Wenigstens sind mir die 177 sicher. Da habe ich die Urkunde machen lassen. Er bekommt am We auch keine Wäsche mehr mit, Begründung: keine Reisetasche in die Schule, kauf ihm was.

lg

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