Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Mrs. Chocolate am 26.11.2008, 13:33 Uhr

Umgang einklagen? Macht das Sinn?

Hallo,

der KV von unserem Sohn (3 J.) lebt mittlerweile 170 km von uns entfernt, ist jüngst mit seiner neuen Lebensgefährtin wieder Vater geworden. Wir waren nicht verheiratet und haben gemeinsames Sorgerecht.

Im Frühling ging ich nach einer längeren Kontaktpause (ging vom KV aus) zum JA und durch deren Vermittlung fand wieder ein Kontakt zwischen Vater und Sohn statt, nach einer Aufwärmphase in unserem Heimatort, war der Kleine mehr oder weniger regelmäig alle 14 Tage beim Vater, wurde Freitags geholt und Sonntags zurückgebracht. Die beiden verstanden sich gut und unser Sohn war gerne beim Vater.

Im Herbst zog KV nun noch weiter weg und wollte den Kleinen nur noch alle 3 Wochen holen. Ich merkte schnell, dass das zu wenig ist, denn er fragte super oft nach seinem Vater. Irgendwann wurden die WEs immer öfter kurzfristig abgesagt, aus den fadenscheinigsten Gründen.

Seit dem nun das Baby da ist, findet gar kein Kontakt mehr statt. Der KV ruft nicht mehr an (hier gab es auch einen festgelegten Zeitpunkt), er geht nicht ans Telefon, beantwortet keine Mails und SMS.

Ich habe mich informiert, es gibt ja für den Umgangsberechtigten schon eine Umgangspflicht und ich denke, dem KV ist überhaupt nicht klar, was er mit seiner Unzuverlässigkeit anrichtet oder wenn er den Kontakt wieder einmal komplett abbricht.

Da es ja um das Kindeswohl geht, sehe ich das bei uns schon gefährdet, denn ich weiß, wie doll der Kleine leidet und ich kann seine Fragen langsam nicht mehr beantworten. Ich überlege nun, ob ich nicht tatsächlich vor das Familiengericht gehe - Denn es geht hier wirklich nicht um mich, sondern um unseren Sohn. Nur muss ich sagen, ich müsste Prozesskostenhilfe und das ganze ´Paket beantragen, da mein Gehalt nicht ausreicht.

Auf der anderen Seite denke, dann bricht der Kontakt halt ab (soll MIR nur recht sein!), aber unserem Sohn wird es nicht recht sein.

Hat von euch das schon mal jemand gemacht, den Umgang eingeklagt?

Ich weiß echt nicht, ob sich dieses ganze Theater lohnt. Im Grundegenommen, wäre ich froh, diesen Menschen aus meinem Leben streichen zu können und würde mir gern die Nerven sparen.

Danke für jede Info

LG
Choci

 
9 Antworten:

Re: Umgang einklagen? Macht das Sinn?

Antwort von Suka73 am 26.11.2008, 14:32 Uhr

Umgang unter Zwang - und Du meinst, das ist gut? Und dient dem Kindeswohl?
Und DEINE Interessen sind hier eher hintergründig...

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Re: Umgang einklagen? Macht das Sinn?

Antwort von AllesOK am 26.11.2008, 14:38 Uhr

Ich halte von "erzwungenen Vaterpflichten" überhaupt nix. Wenn man Dich zu etwas zwingt, machst Du es doch bestimmt auch nicht gerne. Genauso sehe ich das auch mit dem KV.

Dein Sohn wird darüber hinwegkommen, es tut mir sehr leid für ihn. Aber er hat auch nichts davon, wenn der KV ihn nicht gerne holt und sich dann vielleicht nicht mit ihm abgibt oder ihn schlecht behandelt, eben weil er MUSS.

LG

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Re: Umgang einklagen? Macht das Sinn?

Antwort von Aprilscherz2000 am 26.11.2008, 14:49 Uhr

Glaube auch nicht das es Sinn macht.Wie soll auch ein regelmäßiger Umgang stattfinden bei den vielen km, vorallem wenn der Vater es nicht mal mehr schafft sein Kind anzurufen.Der Kleine ist erst 3.Von daher ist es wohl für ihn leichter zu verkraften als wenn er 6 wäre.Ich würde es lassen, des es ist absehbar wann selbst der gerichtlich geregelter Umgang nicht mehr stattfinden wird.
Es bringt nix, noch jahre es zu versuchen.

gruss CHrissie

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okay danke euch! Vielleicht macht es keinen Sinn,

Antwort von Mrs. Chocolate am 26.11.2008, 16:06 Uhr

das kann schon sein. Ich würde das ja auch nicht für mich machen. Es ist nur so unsagbar traurig..."Aus den Augen, aus dem Sinn" oder wie?

Na ja, da mein Nervenkostüm eh so angegriffen ist, lass ich das wohl lieber. Das der Kleine es dort nicht gut hat, ist nicht so. Die neue Partnerin war mir symphatisch und alles ist sehr "geordnet". Ich denke da noch mal drüber nach.

Danke

LG

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Re: okay danke euch! Vielleicht macht es keinen Sinn,

Antwort von minna0107 am 26.11.2008, 16:22 Uhr

es ist schon traurig, dass der KV keine Lust -sieht ja fast so aus- mehr auf seinen Sohn hat... echt schade... und ich kann mir vorstellen, dass der Kleine darunter leidet....
(meinen Söhnen geht es fast genauso... wachsen auch komplett ohne KV auf).....
ist schon Mist....

aber schön, dass du dir das nochmal überlegst.... ich würde es auf keinen Fall einklagen.... hat bestimmt keinen Sinn....................

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Re: okay danke euch! Vielleicht macht es keinen Sinn,

Antwort von berita am 26.11.2008, 16:54 Uhr

Ich seh das in deinem Fall ein bisschen anders. Offenbar hat es ja beim letzten Mal ganz gut funktioniert, als das JA interveniert hat. Vielleicht braucht der KV nur einen Tritt in den Hintern und ist dann zumindest halbwegs zuverlässig? Wenn mein Kind so leidet, würde ich schon versuchen, eine Änderung zu erreichen. Vielleicht auch über die neue Partnerin, die sind manchmal sensibler für den Trennungsschmerz, den Kinder empfinden.

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Ich sehe das auch anders

Antwort von Pamo am 26.11.2008, 17:03 Uhr

Ich kann mir auch vorstellen, dass der KV nur wieder einen richtigen Anstoss braucht. Er ist jetzt Vater eines Neugeborenen und wir alle können uns sicher erinnern, dass man da für nichts anderes Zeit und Kraft hat. Sein älterer Sohn ist ja einfach nicht vor Ort um seine Rechte einzufordern.

Ich würde mit dem JA sprechen, denn es wäre ja ewig schade, wenn der Kontakt dauerhaft einschliefe - vor allem wenn er vorher gut war und das Kind den Kontakt will.

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Re: Umgang ist nicht einklagbar, wenn der Vater nicht will....

Antwort von KKM am 26.11.2008, 18:22 Uhr

Hier der link zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts...

http://www.jurablogs.com/de/bverfg-vater-kann-nicht-zum-umgang-mit-seinem-kind-gezwungen-werden

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Re: Ich sehe das auch anders - also tschuldigung

Antwort von Suka73 am 26.11.2008, 20:11 Uhr

wie traurig ist das denn, wenn ich als VATER einen ANSTOSS brauche, um mich mal wieder um mein kind zu kümmern? von ihrer seite aus wurden ja genug sachen fabriziert, um kontakt herzustellen. der boykottiert wurde

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