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von WonderBebi  am 26.03.2014, 10:26 Uhr

Schon wieder eine Wohnungsfrage.

Hallo Liebe Mamis,

ich bin immer noch auf Wohnungssuche und versuche nun mit allen Tricks irgendwie doch bald an eine Wohnung zu kommen. Als alleinstehende Mami ohne einem Nettoeinkommen von 60.000 Euro im Jahr ist es wirklich wirklich nicht leicht. Also, da wo ich wohne zumindest.

Mein Ex-Freund und ich pflegen ein gutes Verhältnis und wir überlegen uns vielleicht doch eine gemeinsame Wohnung anzumieten und dann im laufe der Zeit den Vermieter über die Trennung zu informieren. Natürlich haben wir uns erst getrennt, nachdem wir in die Wohnung eingezogen sind und eine weile dort gewohnt haben.

Meine Frage ist nur, wie schwierig ist es, Ihn aus dem Mietvertrag nehmen zu lassen? Hat der Vermieter das recht mir zu kündigen, wenn der 2. Mieter sich aus dem Vertrag nehmen lassen möchte? Irgendwie fühlt sich das wie Betrug an, aber so genau muss er es ja nicht wissen, oder?

Ich weiß von einer Freundin, die eine gemeinsame Wohnung mit ihrem damaligen Freund hatte, dass es kein Problem war.

Hat jemand Erfahrung?

Vielen Dank schonmal für eure Rückmeldungen!

Liebe Grüße
Wonder

 
17 Antworten:

Re: Schon wieder eine Wohnungsfrage.

Antwort von Chrissie3 am 26.03.2014, 10:28 Uhr

Vom Moralischen mal abgesehen: der Vermieter kann die Zustimmung verweigern und Dein (Ex-)-Freund muss im Mietvertrag bleiben und haftet weiter für die Miete. Eine Anspruch habt ihr nicht, aus dem Vertrag entlassen zu werden.

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Re: Schon wieder eine Wohnungsfrage.

Antwort von WonderBebi am 26.03.2014, 11:31 Uhr

Ich weiß, aber nach 4 Monaten Wohnungssuche hab ich echt schon viel erlebt und ich bin SCHOCKIERT wie man auf alleinstehende Frauen mit Kind teilweise reagiert. Es ist ja nicht so, dass ich die Miete nicht bezahlen kann oder sonst irgendwie schräg drauf bin. Ich bin einfach nur allein, mein Nettoeinkommen stückelt sich auf in Gehalt, Unterhalt und Kindergeld und das sieht anscheinend kein Vermieter gerne. Unter 1000 Bewerben auf 1 Wohnung gibt es halt IMMER jemanden der besser da steht ist als ich :-/

Ich hab nur angst, dass meinem Ex-Freund nachteile entstehen, wenn er sich dazu entscheidet mir zu helfen.

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Re: Schon wieder eine Wohnungsfrage.

Antwort von shinead am 26.03.2014, 11:46 Uhr

Bei 1000 Bewerbern werden auch so einige Nicht-AEs die Wohnung nicht bekommen.

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Re: Schon wieder eine Wohnungsfrage.

Antwort von WonderBebi am 26.03.2014, 11:57 Uhr

Das ist mir klar.

Wie gesagt, ich bin SCHOCKIERT darüber wie Makler/Eigentümer teilweise auf meinen Status reagieren, aber es geht mir primär nicht darum, wie man als alleinstehende Frau mit Kind diskriminiert wird, sondern darum, ob man einen Mietvertrag mit zwei Mietern "einfach" umschreiben kann.

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Re: Schon wieder eine Wohnungsfrage.

Antwort von Terkey235 am 26.03.2014, 12:06 Uhr

Wenn einer der Mieter das Mietverhältnis beenden möchte, der andere Mieter aber in den Wohnung bleiben will, muss in der Regel der Mietvertrag aufgelöst und ein neuer vereinbart werden. Du könntest also Pech haben und der Vermieter lässt sich auf keinen neuen Vertrag nur mit dir ein.

LG terkey

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Re: Schon wieder eine Wohnungsfrage.

Antwort von WonderBebi am 26.03.2014, 12:39 Uhr

Also wenn der Vermieter nicht zustimmt, dann bleibt mein Ex-Freund im "schlimmesten Fall" im Mietvertrag stehen. Aber dann habe ich die Wohnung wenigstens!

Weiß jemand ob für ihn gravierende Nachteile entstehen? Über kurz oder lang würde er sich natürlich eine eigene Wohnung anmieten wollen. Muss er sich in beiden Wohnungen melden? Quasi einen Zweitwohnsitz anmelden? Oder kann er sich einfach in der neuen Wohnung melden und haftet nur im "schlimmsten Fall" für die Wohnung die wir gemeinsam angemietet haben?

Vielen Dank schonmal an alle!

LG
Wonder

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Re: Schon wieder eine Wohnungsfrage.

Antwort von Fru am 26.03.2014, 13:17 Uhr

Was passiert, wenn der Ex dann halt mit im Mietvertrag steht und Du Deinen Job verlierst? Dann bist Du unter Umständen auf H4 angewiesen und schon hast Du ein ganz anderes Problem.

Ich würde es nicht tun.

Ich bin vor einem Jahr umgezogen, der Hausverwalter fragte natürlich nach dem Verdienst. Ich hab dann auch gleich gesagt, das es unter Garantie Bewerber gibt, die finanziell besser dastehen (ich bekomme aufstockend H4) und er meinte, das das wohl ganz sicher so wäre, ihm aber so Dinge wie Kündigungszeit, die eingehalten werden muss, wichtiger wären.
Gesucht habe ich anderthalb Jahre, durch den Aufstocker durfte die Wohnung nur eine bestimmte Größe haben, aber ich "mußte" drei Zimmer haben und in einem bestimmten Ort. Das waren geballte Schwierigkeiten, aber am Ende hats dann doch geklappt.

Aber so mauscheln wie Ihr es vorhabt, würde ich nicht machen....

LG

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Re: Schon wieder eine Wohnungsfrage.

Antwort von Terkey235 am 26.03.2014, 13:55 Uhr

Natürlich muss er sich bei beiden Wohnsitzen anmelden. Je nach Stadt kann eine Zweitwohnsitzsteuer fällig werden.
Und Frus Einwände würde ich auch bedenken.

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Re: Schon wieder eine Wohnungsfrage.

Antwort von WonderBebi am 26.03.2014, 14:06 Uhr

Hhhmm.. ja, das ist wohl richtig. Ich werde das auf jeden Fall im Hinterkopf behalten.

Dieses schöne "was wäre wenn" Spiel. Aber so langsam bin ich ehrlich ein wenig verzweifelt. Gut, ich suche noch keine 1,5 Jahre, aber ich bin trotzdem schon total gefrustet :-/

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Re: Schon wieder eine Wohnungsfrage.

Antwort von WonderBebi am 26.03.2014, 14:52 Uhr

Ich habe gelesen, dass wenn er nachweislich aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen ist und eine eigene Wohnung anmietet und dort seinen Hauptwohnsitz anmeldet, dann muss er keinen Zweitwohnsitz melden. Er wohnt ja nicht bei mir, steht nur im Mietvertrag. Weiß nicht ob es stimmt. Müsste man mit dem Steuerberater sprechen.

Kann aber ja auch sein, das der Vermieter kein Problem hat und den Mietvertrag einfach auf mich ausschreibt.

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Und wer soll das überprüfen?

Antwort von Strudelteigteilchen am 26.03.2014, 14:54 Uhr

Die Meldebehörden lassen sich doch nicht alle Mietverträge vorlegen und vergleichen die mit den Meldedaten. Die haben besseres zu tun.

Ich kenne viele Eltern, die den Mietvertrag für die Studentenbude des Kindes auf sich laufen lassen. Spart die Bürgschaft. Die melden sich da garantiert nicht an.

Mir würde eher die fehlende Möglichkeit der staatlichen Umterstützung sauer aufstoßen. Da wäre ja schon Wohngeld und Kinderzuschlag ein Problem.

Und, @Wonderbebi: Ich verstehe durchaus Deine Situation, aber unter den gegebenen Umständen finde ich Dich sehr ungeduldig, sorry. Die Wohnung, in der ich jetzt wohne, haben wir mehr als zwei Jahre gesucht - und das war erstens vor 14 Jahren und zweitens mit Rama-Familie. Und zwischendrin habe ich mal vier Jahre erfolglos nach einer Wohnung gesucht - wir konnten dann glücklicherweise doch hier bleiben. Eine Freundin von mir sucht on and off seit 8 Jahren, weil sie mit 4 Personen in drei Zimmern wohnen. Jetzt hat es sich erledigt, das große Kind zieht aus *gg*. Das Ganze hat mit AE oder so wenig zu tun. Das Hauptproblem ist die Wohnsituation in München. Darf man doof finden, ändert aber nix.

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Re: Und wer soll das überprüfen?

Antwort von WonderBebi am 26.03.2014, 15:06 Uhr

Ja du hast recht, Gedult ist eine Tugend über die ich leider nicht Verfüge :-(

Mein Ex-Freund sagt "wenn es noch ein Jahr dauert, dann dauert es eben noch ein Jahr". So oder so ähnlich sehe ich es auch, aber ich muss nicht unbedingt noch 1-100 Jahre mit ihm zusammen wohnen, auch wenn wir uns noch gut verstehen.

Vielleicht lasse ich es einfach darauf ankommen. Morgen habe ich eine weitere Besichtigung :-)

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Re: Schon wieder eine Wohnungsfrage.

Antwort von shinead am 26.03.2014, 16:03 Uhr

Weißt Du, das liegt weniger an Deinem Status als AE, als am Einkommen.

Ich gestehe, dass sich meine Großzügigkeit was Geringverdiener (ja, darunter war auch eine AE) als Mieter angeht in den letzten Monaten auch scharf verschlechtert hat. Von dem einem bekomme ich jetzt die Jahresabrechnung von 350 Euro in 50 Euro Schritten (natürlich erst NACHDEM ich einen RA eingeschaltet habe), die andere schuldet mir neben einer Wahnsinns-Jahresabrechnung von 1.500 Euro (sie hat so viel Wasser verbraucht wie unser 5-Personen Haus) noch 2 Mieten, geht jetzt aber wieder zur Schule und verdient nichts, kann daher also nicht gepfändet werden und wird wahrscheinlich die Finger heben.

Ne, ab sofort gibt's ne Wohnung von mir auch nur noch bei einem Einkommen oberhalb der Pfändungsfreigrenze!

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Vielleicht geht es anders ?

Antwort von Sternenschnuppe am 26.03.2014, 20:30 Uhr

Schaut Euch doch die Wohnungen als offizielles Paar an.
Es ist keine Pflicht den Vertrag gemeinsam zu machen, von daher würde ich da ansetzen und da Dein Einkommen reicht müsste das doch dann passen.

In unserer vorherigen Wohnung war der Mietvertrag auch nur auf mich, weil mein damals noch Verlobter auf Geschäftsreise war als wir die Papiere machten.

Kannst auch sagen nur auf Dich, Auto ist auf ihn, oder schlechte Erfahrungen gemacht und ihr möchtet das so.

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Re: Vielleicht geht es anders ?

Antwort von WonderBebi am 26.03.2014, 21:50 Uhr

Wir hatten uns das ähnlich überlegt. Die Sache ist nur die, dass ich mir diese Wohnung nur dann leisten kann, wenn ich von ihm Unterhaltszahlungen bekomme. Es wird kaum gehen das ich alleine mit meinem Gehalt die Wohnung bekomme.

Und wenn wir als offizielles paar Auftreten, dann kann ich das kaum so sagen.

Wir werden es morgen einfach mal ausprobieren. Wird schon schief gehen :-)

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Re: Also wenn, dann müsste doch er Angst haben, dass ihm dadurch Nachteile entstehen?

Antwort von Franke am 27.03.2014, 0:35 Uhr

Also dadurch, dass Du Dein Geld anderweitig verwendest, statt die Miete zu bezahlen.



Zweitwohnsitz? Also da denke ich mir ja, wenn es einen Erstwohnsitz gibt, wo er sich tatsächlich aufhält und erreichbar ist (oder bei Studenten (z.B.) ein Elternhaus, wo alle Postsendungen angenommen werden; wenn der Nachwuchs jedes zweite Wochenende kommt, sollte das in der Regel reichen, um rechtzeitig zu reagieren), wenn alle Rechnungen pünktlich gezahlt werden, so dass niemand Grund hat, nachzuforschen . . .

Ihr könntet ja auch tatsächlich ein Paar sein, das gemeinsam einzieht, entsprechend den Mietvertrag unterschreibt und einige Zeit später kommt es eben zur Trennung. Ändert jeder, der in diese Situation kommt, den Mietvertrag? Wenn er Probleme mit dem Vermieter befürchtet?

Wenn Du Sozialleistungen beantragst, dann sollte wichtig sein, dass er nicht (mehr) bei Dir gemeldet ist. Wenn überhaupt jemand den Mietvertrag sehen will, dann sagst Du halt, dass das so gelaufen ist mit inzwischen erfolgter Trennung und noch nicht geändertem Vertrag.

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Re: Vielleicht geht es anders ?

Antwort von shinead am 27.03.2014, 9:38 Uhr

Also wenn Du den Vermieter schon anlügen willst, dann kannst Du doch den Unterhalt erwähnen. Ob der aktuelle Partner Vater des Kindes ist, ist doch wurscht.

Gibt es in München keine Baugenossenschaften die die Wohnungen aufgrund von sozialen Gesichtspunkten vergeben?
Wie wäre es mit der Option aus München raus zu ziehen? Höhenkirchen oder so. Ist noch im S-Bahn Bereich aber die Wohnungssuche gestaltet sich ein bissl einfacher.

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