Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von nociolla am 11.11.2015, 17:49 Uhr

Ende eine Versorgungsausgleichs Kampf ( länger )

Lange hat es gedauert und was gutes ist nicht dabei rausgekommen .
Wollte nur allen alten Lesern die mal den Anfang mitbekommen haben
das Ende erzählen.

Ich hätte ja meinen Ex-Mann nach der Scheidung im Zuge des Versorgungsausgleich Rentenanspruch abgeben müssen da ich immer gearbeitet habe ( wenn auch nur Teilzeit ) und er immer Selbständig war.
Und zwar knappe 200€ pro Monat .

Bei der Scheidung wurde mir dagegen Nachehelicher Unterhalt zugesprochen und zwar 380€ pro Monat erstmal für 24 Monate dann sollte neu überprüft werden.

Wir haben uns geeinigt das er auf den Versorgungsausgleich verzichtet und ich dagegen auf den Nachehelichen Unterhalt und auf die Auszahlung vom Haus .
Das ganze wurde mit zwei Anwälten und einen Notar geregelt.

Auf den Versorgungsausgleich darf man ja nur noch verzichten wenn es das Familiengericht abnickt und das passiert meistens wenn erklärt wird warum.
( Es haben wohl zu viele darauf verzichtet auf Druck des Ex- Partners )
Doch das war ja kein Problem das hätten wir gekonnt .

Nun hat der damalige Anwalt meines Ex leider das ganze trotz mehrmaligem Anmahnen meines Anwaltes das ganze nicht zum Familien Gericht gegeben zum Abnicken und damit wurde der Versorgungsausgleich rechtskräftig durchgeführt.

Geändert werden kann das nicht mehr.

Dann habe ich meinen Ex verklagt auf auffüllen des Rentenkonto durch die Zahlung von 30.000 €
Wird vom Rentenamt berechnet welche Summe wie viele Rentenpunkte entsprechen.

Der Richter sagte im ersten Urteil er möchte nicht entscheiden wer da schuldig ist darum gibt er uns 1/2 die Schuld.
Darum sollte mein Ex knappe 15.000 € in die Rentenkasse für mich bezahlen oder der Notarvertrag muss ruckabgewickelt werden.

Der Einspruch landete vorm Oberlandesgericht.
Mein Ex wollte nichts bezahlen keinen Ausgleich für die Rentenansprüche und bei Ruckabgewicklung nicht die Auszahlung vom Haus und nicht den Nachehelichen Unterhalt.

Ergebnis:

Er muss jetzt ( nur ) die 15.000 € in die Rentenkasse bezahlen .
Der Notavertrag ist Rechtswidrig da auf einen Versorgungsausgleich nicht verzichtet werden darf, da wir beide einen rechtswidrigen Vertrag unterschrieben haben ist die Schuld 1/2 zu tragen.
Das der Vertrag nicht mehr Rechtswidrig gewesen wäre nach abnicken durch das Familiengericht zählt nicht.
Das der damalige Anwalt meines Ex das verschuldet hat und wir sogar darauf hingewiesen haben zählt nicht.
Außerdem versteht das Gericht nicht diesen Aufwand den die Antragstellerin ( ich ) betreibt um die vollen Rentenansprüche zu behalten da ja nicht mal klar ist ob die Antragstellerin das Rentenalter überhaupt erreicht. ( Steht so im Urteil. )


Also ich wollte :
100% Rentenansprüche
Keine Auszahlung vom Haus
Keinen Nachehelichen Unterhalt.

Ich bekomme :
75% Rentenansprüche
Keine Auszahlung vom Haus
Keinen Nachehelicher Unterhält
Gerichtskosten

Den Anwalt der das ganze verbockt hat kann nur der Mandant in Haftung nehmen , also mein Ex nicht ich und der glaubt er will das nicht machen .

Hat sich ja gelohnt dafür das sich das alles im allen über 8 Jahre gezogen hat.

Lieber Gruß
Noci

 
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