Fläschchennahrung

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Geschrieben von zwerg09 am 20.05.2010, 22:55 Uhr

@zwerg09

Er macht sich glaube ich immer strafbar, wenn er Ware mit abgelaufenem MHD verkauft ohne entsprechenden Hinweis. Das nutzt einem aber nix mehr, wenn man das Zeug bereits gefüttert hat. Deshalb: Augen auf beim Pulverkauf
Abgesehen davon kann man dem Händler natürlich Feuer unterm Hintern machen, aber die letzte Verantwortung hat man doch selber oder?

 
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