Bitte noch ein Baby

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von Blume292  am 17.09.2013, 9:01 Uhr

Meine Chefin hat mich tatsächlich gekündigt

Eine Schwangere zu kündigen ist auch in Kleinbetrieben nicht so einfach! Ich würde nach dieser Aktion sofort bei meinem Arzt sitzen und mich erst einmal krankschreiben lassen. Stell dir mal vor du fabrizierst in so einem Zustand einen Unfall!

Eine Kündigung gilt erst ab dem Tag als ausgesprochen, wenn sie gegenüber dem Arbeitnehmer tatsächlich ausgesprochen wird. Dabei ist es ganz egal ob deine Chefin das Kündigungsschreiben schon am Wochenende verfasst hat oder zurück datiert! Auf der Kündigung muss auch das Datum der tatsächlichen Übergabe/ Bekanntgabe stehen. Wenn du ins Beschäftigungsverbot gehst (das kann sogar deine Chefin aussprechen) ist es ihr zuzumuten für die folgende Zeit eine Ersatzkraft einzustellen, dein Gehalt wird dann sowieso vom Staat und nicht von deiner Chefin bezahlt. Sie hat also keinen Grund dich kündigen zu müssen und es bestehen dadurch für deine Chefin auch keine unmäßigen Belastungen. Bei Problemen ist das Gewerbe-Aufsichtsamt zuständig!

Für diese Frechheit sollte sie bis zum BV (und das bekommst du wegen Mobbing ohne Probleme von deinem Gyn ausgestellt) Krankengeld zahlen.

Bitte deinen Arzt dir die SS aufgrund des positiven Urintests zu attestieren. Als es noch keinen Ultraschall gab, war das ja auch möglich und vorerst die einzige Möglichkeit!

Solltest du nochmal zu einem Gespräch bei deiner Chefin erscheinen, nimm unbedingt jemanden mit. Während des Gesprächs sollte der mit Block und Stift Notizen zum Gespräch machen. Ich wette mit dir, deiner Chefin wird dabei genauso kotzeübel wie dir!

Tu dir das nicht an und melde dich krank!

 
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