Geschrieben von Mama von Jonas und Lea am 22.11.2009, 17:52 Uhr |
@tapeten wegen Betriebszugehörigkeit/Urlaubsanspruch
Wie staffelt sich denn der Urlaub genau nach dem Lebensalter?
Re: @tapeten wegen Betriebszugehörigkeit/Urlaubsanspruch
Antwort von tapeten am 22.11.2009, 21:10 Uhr
Der Erholungsurlaub beträgt für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes bis zum 30. Lebensjahr 26 Arbeitstage, zwischen dem 30. und 40. Lebensjahr 29 Arbeitstage (ab Besoldungsgruppe A 15 aufwärts 30 Arbeitstage), ab dem 40. Lebensjahr 30 Arbeitstage (auf der Basis der 5-Tage-Woche, insgesamt also sechs Wochen).
Musste ich jetzt auch wo rauskopieren, weil ich es so genau nicht wusste ;-)
LG
Re: @tapeten wegen Betriebszugehörigkeit/Urlaubsanspruch
Antwort von Mama von Jonas und Lea am 22.11.2009, 23:10 Uhr
Vielen Dank fürs Nachschlagen!
Re: @tapeten wegen Betriebszugehörigkeit/Urlaubsanspruch
Antwort von chrisy02 am 23.11.2009, 18:21 Uhr
Genauso ist es bei uns auch gestaffelt
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