Baby und Job

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Geschrieben von SEAGLD am 28.02.2012, 10:07 Uhr

Wochenend und Feriertags Arbeitsverbot/ Wie handhabt ihr das?

Also ganz so ist das nicht richtig.
Das ist in §8 des MuSchG geregelt.

Ersteinmal wäre jetzt zu klären wo genau Du arbeitest (Pflege? Ergotheraphie? Physiotherapie? etc.)

Wovon Du jetzt ausgehst, ist im MuSchG §8 Abs.1 geregelt:

"Werdende und stillende Mütter dürfen nicht mit Mehrarbeit, nicht in der Nacht zwischen 20 und 6 Uhr und nicht an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden."

Wenn Du aber in der Krankenpflege arbeitest (und ich weiss nicht inwiefern Behinderte als Kranke gelten?!?!), dann sagt das MuSchG §8 Abs. 4 dazu:

"... in Krankenpflege- ... anstalten ... dürfen werdende oder stillende Mütter, abweichend von Absatz 1, an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden, wenn ihnen in jeder Woche einmal eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 24 Stunden im Anschluss an eine Nachtruhe gewährt wird."

Solange Du also einen kompletten Tag in der Woche frei hast, darfst Du vom Gesetzt her dann sehr wohl auch Sonntags arbeiten!


LG Sabine

 
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