Baby und Job

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Geschrieben von twinmumy am 19.04.2010, 14:41 Uhr

Was ist angemessen?

Ich würde gerne mal eure Meinungen und Einschätzungen zum Std.-lohn hören.
Folgende Situation.
Ich betreue seit letztem Jahr zusätzlich zu meinen 2 Töchtern noch die Tochter unserer Nachbarn (gleiche Klasse) an durchschnittlich 3 Tagen/10 Std. pro Woche nachmittags. Mal ist es weniger, mal mehr - je nach Zuruf.
Sie kommt also mit meinen Kindern nach Hause, sie ißt bei uns und wird in der Regel in der Zeit zwischen 15 und 17 Uhr abgeholt.

Nun wurde ich gefragt ob ich ab Sommer auch ihren Sohn nehmen würde, der dann in die Schule kommt. Wir haben ein sehr gutes Verhältnis zu unseren Nachbarin. Beide verdienen sicherlich nicht schlecht, sind in leitender Funktion tätig und wollen/können ihre Std. wohl nicht reduzieren. Sie hätten als alternative noch die Betreuung durch die Oma. Das wollen sie jedoch nicht. Die Kinder als auch die Eltern haben sich expliziet gewünscht, das ich die Betreuung/Hausis übernehme.

Ich tu mich nun einfach schwer damit etwas zum Std.-lohn zu sagen.
Versteht mich nicht falsch: ich will sie nicht ausnehmen. Andrerseits kostet es mich jetzt schon manchmal sehr viele Nerven und dann mit 4 Kindern erst...
Die Kinder werden von mir behandelt wie meine auch. Ich bin keine "professionelle" Kinderbetreuerin aber ich liebe sie und fühl mich verantwortlich für sie, nehme meine Verantwrotung z.b. was Hausis und lernen betrifft dann schon ernst.
Sie essen dann 4x die Woche bei mir mittags mit, zzgl. dann eben durchschnittlich 10 Std. Betreuung für 2 Kids - was ist angemessen?

 
11 Antworten:

Re: Was ist angemessen?

Antwort von carla72 am 19.04.2010, 14:51 Uhr

Ich fände 6-8 EUR/Stunde angemessen. Die Kosten für das Essen würde ich nicht separat in Rechnung stellen.

Wenn Du Geld nimmst, musst Du Dir erst recht eine Haftungsfreistellung geben lassen, weil das dann unter Umständen keine Gefälligkeit mehr ist (oder frage mal einen Juristen).

Ich selber zahle 11 EUR/Stunde, unsere Kinderfrau betreut aber auch nur unsere beiden, ist ausgebildete Grundschullehrerin, und macht vor allem das, was wir wollen.

LG, carla72

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Re: Was ist angemessen?

Antwort von Tinai am 19.04.2010, 14:58 Uhr

Hallo,

für zwei Kinder würde ich 6-8 Euro sagen. Auf jeden Fall solltet Ihr einen Betreuungsvertrag machen und Du musst bei Deiner Haftpflicht nachfragen, dass sie auf jeden Fall auch die Betreuung der Kinder abdeckt. Evtl. wollen die dann ein bisschen mehr Prämie von Dir, aber das muss einfach sein.

Wenn sie Dir das Geld überweisen, können sie die Betreuung auch steuerlich geltend machen.

Ich bezahle 10Euro/Stunde, aber dafür werden meine Kinder zu Hause von nur einer Person betreut.

Fürs Essen würde ich nichts extra nehmen. Für ggf. Betreuung in den Abendstunden evtl. weniger.

Gruß Tina

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Re: Was ist angemessen?

Antwort von happymummy am 19.04.2010, 15:11 Uhr

Also ich bin Tagesmutter und verlange pro Stunde 5 Euro, bei Geschwisterkindern nochmal 3 Euro dazu.
Da ist aber dann alles dabei. Essen, Trinken, Versicherungsbeiträge, ...

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was anderes

Antwort von doreen_fynn am 19.04.2010, 15:31 Uhr

hallo,

wegen dem geld, das du verlangen kannst, kann ich dir nix sagen, kommt auch drauf an, wo du wohnst. ABER pass bitte auf, dass du nicht unter die bedingungen einer tamu fällst - erkundige dich da, ansonsten kann es bösen ärger geben.

lg doreen

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Re: was anderes

Antwort von Mia_76 am 19.04.2010, 16:46 Uhr

Hallo,

ich zahle pro Kind und Stunde 4€ bei unserer Tagesmutter. Essen kostet 1€ pro Kind, aber oft winkt die Tagesmutter ab, wenn wenig bis kaum gegessen wurde. Auf der anderen Seite runde ich dann auch mal auf.

Ich würde mich auch nochmal mit den Nachbarn zusammensetzen, wie das ist mit Versicherung!

Viel Spaß
Mia

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Was für Ärger?

Antwort von Tinai am 19.04.2010, 17:32 Uhr

Hallo,

was kann es denn für Ärger geben? DAs interessiert mich wirklich.

Gruß Tina

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Re: Was für Ärger?

Antwort von Gucci75 am 19.04.2010, 18:37 Uhr

Deshalb:
SGB VIII § 43 Erlaubnis zur Kindertagespflege
(1) Eine Person, die ein Kind oder mehrere Kinder außerhalb des Haushalts des Erziehungsberechtigten während eines Teils des Tages und mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Entgelt länger als drei Monate betreuen will, bedarf der Erlaubnis.
-> Die Erlaubnis erteilt das JA bzw. die Angestellten der Kindertagespflegevermittlungsstelle.

(2) Die Erlaubnis ist zu erteilen, wenn die Person für die Kindertagespflege geeignet ist. Geeignet im Sinne des Satzes 1 sind Personen, die

1. sich durch ihre Persönlichkeit, Sachkompetenz und Kooperationsbereitschaft mit Erziehungsberechtigten und anderen Tagespflegepersonen auszeichnen und
2. über kindgerechte Räumlichkeiten verfügen.

Sie sollen über vertiefte Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen der Kindertagespflege verfügen, die sie in qualifizierten Lehrgängen erworben oder in anderer Weise nachgewiesen haben.
-> Diese Qualifizierungslehrgänge sind Voraussetzung, um die o.g. Erlaubnis zu erhalten.

(3) Die Erlaubnis befugt zur Betreuung von bis zu fünf gleichzeitig anwesenden, fremden Kindern. Im Einzelfall kann die Erlaubnis für eine geringere Zahl von Kindern erteilt werden. Landesrecht kann bestimmen, dass die Erlaubnis zur Betreuung von mehr als fünf gleichzeitig anwesenden, fremden Kindern erteilt werden kann, wenn die Person über eine pädagogische Ausbildung verfügt; in der Pflegestelle dürfen nicht mehr Kinder betreut werden als in einer vergleichbaren Gruppe einer Tageseinrichtung. Die Erlaubnis ist auf fünf Jahre befristet. Sie kann mit einer Nebenbestimmung versehen werden. Die Tagespflegeperson hat den Träger der öffentlichen Jugendhilfe über wichtige Ereignisse zu unterrichten, die für die Betreuung des oder der Kinder bedeutsam sind.
(4) Erziehungsberechtigte und Tagespflegepersonen haben Anspruch auf Beratung in allen Fragen der Kindertagespflege.
(5) Das Nähere regelt das Landesrecht.

Sicher kann man auch ohne all das ein oder mehrere Kinder betreuen. Doof nur, wenn dem betreuten Kind etwas passiert. Da stellt sich dann die Frage der Versicherung.
Ärger gibt es auch, wenn dem JA zu Ohren kommt, dass Kinder ohne die erteilte Erlaubnis betreut werden...

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Trifft hier ja nicht zu

Antwort von Tinai am 20.04.2010, 9:35 Uhr

Bei 10 Stunden/Woche, soweit ich sehe ist das eine "und"-Vorschrift.

Haftpflichtversicherung erweitern ist auf jeden Fall notwendig. Außerdem gibt es über die Tagesmüttervereine eine günstige Möglichkeit der Versicherung.

Gruß Tina

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Re: Trifft hier ja nicht zu

Antwort von doreen_fynn am 20.04.2010, 10:25 Uhr

ich kann dir aus erfahrung sagen, dass sich die 10 stunden schnell auf 15 erhöhen. und es schadet nie, das mal zu prüfen.

lg doreen

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Re: Trifft hier ja nicht zu

Antwort von speedy am 20.04.2010, 12:19 Uhr

Jupp, das würde ich mit einem Vertrag über 10h/Woche absichern. Wenn es dann doch mal ausnahmsweise mehr werden, wird das nicht nachzuweisen sein, bzw. es sind halt keine bezahlten Stunden oder sie werden später verrechnet.
Haftpflicht prüfen ist wichtig und sinnvoll!
Gruß, Speedy

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Re: Was ist angemessen?

Antwort von berita am 24.04.2010, 17:00 Uhr

Bei 5 Euro die Stunde komme ich auf 400 Euro im Monat, inkl Mittagessen, würde ich sagen. Klingt viel, aber ist meiner Meinung nach absolut angemessen und es trifft ja keine Armen.

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