Geschrieben von PiaMarie am 02.11.2014, 15:34 Uhr |
V-Gespräch
Doch, man darf bis zur Entbindung arbeiten!
Ich selber bin nicht 6 Wochen vor ET in den Mutterschutz gegangen, sondern habe noch 2 Wochen länger gearbeitet, als ich musste. (manche Arbeiten sind nicht fertig, weil es Freitag 17 Uhr ist, sondern weil schlichtweg die eigene Ausbildung daran hängt). Natürlich hätte mich keiner zwingen können, aber so war dann alles tip top fertig.
Wenn es nur ein Aushilfsjob ist, dann wäre mir auch das Verhältnis zum Arbeitgeber egal.
Kündigen darf er dich als Schwangere nicht.
Informier dich am Besten beim Arbeitsamt.
- V-Gespräch - WolKa 01.11.14, 18:13
- Re: V-Gespräch - PiaMarie 01.11.14, 20:34
- Re: V-Gespräch - Sunny76 02.11.14, 14:57
- Re: V-Gespräch - PiaMarie 02.11.14, 15:34
- Re: V-Gespräch - Nicol 03.11.14, 8:53
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Danke für die Au Pair Beiträge