Geschrieben von Nicol am 03.11.2014, 8:53 Uhr |
V-Gespräch
Natürlich kann man bis zur Geburt auf ausdrücklichen Wunsch der Schwangeren weiterarbeiten. Bin bis 1 Woche vor ET zur Arbeit gegangen. Es kann Dich aber keiner dazu zwingen.
Nach der Geburt sind die 8 Wochen Mutterschutz jedoch bei einem Angestelltenverhältnis Pflicht. Selbstständige können machen, was sie für richtig halten.
Würde allerdings an deiner Stelle auch mit offenen Karten spielen. Arbeitslos kannst du dich ja trotzdem melden und bekommst dann entsprechend Geld, wenn die Betreuung deines ersten Kind gewährleistet ist.
- V-Gespräch - WolKa 01.11.14, 18:13
- Re: V-Gespräch - PiaMarie 01.11.14, 20:34
- Re: V-Gespräch - Sunny76 02.11.14, 14:57
- Re: V-Gespräch - PiaMarie 02.11.14, 15:34
- Re: V-Gespräch - Nicol 03.11.14, 8:53
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