Geschrieben von WolKa am 01.11.2014, 18:13 Uhr |
V-Gespräch
Bin nun schwanger in der 5.SSW,möchte aber soo gerne arbeiten(bzw wir brauchen das Geld dringend) soll ich trotzdem weiter auf V-Gespräche bzw mich einstellen lassen?
Bis zu 12.SSW muss man es sagen oder?
Re: V-Gespräch
Antwort von PiaMarie am 01.11.2014, 20:34 Uhr
Hallo,
Arbeiten darf man bis zur Entbindung, dann muss man mindestens 8 Wochen Mutterschutz nehmen.
Wann du es dem Arbeitgeber sagst, ist auch dir überlassen. Aber ab dann darf er dich z.B nicht mehr nachts arbeiten lassen, nicht mehr als 8,5h..(Schutzgesetze)
Theoretisch könntest du dir eine Arbeit suchen und die Schwangerschaft in einem Bewerbungsgespräch sogar leugnen (sofern er dich nicht z.B in nem Labor einstellen will) und an deinem ersten Arbeitstag sagen, dass du schwanger bist. Kündigen darf er dich auch nicht in der Probezeit.
Lg
Re: V-Gespräch
Antwort von Sunny76 am 02.11.2014, 14:57 Uhr
Man darf nicht bis zur Entbindung arbeiten, 6 Wochen vorher beginnt der Mutterschutz.
Wenn Du nicht sagst, dass Du schwanger bist, dann wirst Du vermutlich keinen Fuß in die Tür kriegen in der Firma. Jeder Chef würde sich da verarscht vorkommen...
Wenn der Vertrag befristet ist, dann läuft er einfach aus. Und selbst wenn nicht, dann glaube ich nicht, dass man als Chef jemanden behält, der sich die Stelle so erschwindelt hat.
Re: V-Gespräch
Antwort von PiaMarie am 02.11.2014, 15:34 Uhr
Doch, man darf bis zur Entbindung arbeiten!
Ich selber bin nicht 6 Wochen vor ET in den Mutterschutz gegangen, sondern habe noch 2 Wochen länger gearbeitet, als ich musste. (manche Arbeiten sind nicht fertig, weil es Freitag 17 Uhr ist, sondern weil schlichtweg die eigene Ausbildung daran hängt). Natürlich hätte mich keiner zwingen können, aber so war dann alles tip top fertig.
Wenn es nur ein Aushilfsjob ist, dann wäre mir auch das Verhältnis zum Arbeitgeber egal.
Kündigen darf er dich als Schwangere nicht.
Informier dich am Besten beim Arbeitsamt.
Re: V-Gespräch
Antwort von Nicol am 03.11.2014, 8:53 Uhr
Natürlich kann man bis zur Geburt auf ausdrücklichen Wunsch der Schwangeren weiterarbeiten. Bin bis 1 Woche vor ET zur Arbeit gegangen. Es kann Dich aber keiner dazu zwingen.
Nach der Geburt sind die 8 Wochen Mutterschutz jedoch bei einem Angestelltenverhältnis Pflicht. Selbstständige können machen, was sie für richtig halten.
Würde allerdings an deiner Stelle auch mit offenen Karten spielen. Arbeitslos kannst du dich ja trotzdem melden und bekommst dann entsprechend Geld, wenn die Betreuung deines ersten Kind gewährleistet ist.
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