Geschrieben von mams am 06.05.2012, 19:42 Uhr |
Sich selber vertreten und gleichzeitig versetzen lassen?
deine frau sollte sich an den örtlichen personalrat / lehrerrat wenden, gegebenenfalls an den übergeordneten personalrat in der behörde. die können am besten auskunft geben, weil sie die gegebenheiten des jeweiligen landes und der jeweiligen regionalen behörde kennen. einschätzungen hier helfen euch eher wenig.
- Sich selber vertreten und gleichzeitig versetzen lassen? - krawallzwerg 06.05.12, 16:12
- Re: Sich selber vertreten und gleichzeitig versetzen lassen? - montpelle 06.05.12, 16:43
- Re: Sich selber vertreten und gleichzeitig versetzen lassen? - dieElle 06.05.12, 17:34
- Re: Sich selber vertreten und gleichzeitig versetzen lassen? - mams 06.05.12, 19:42
- NEin, nciht möglich! - Henni 07.05.12, 12:54
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