Baby und Job

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Geschrieben von dieElle am 06.05.2012, 17:34 Uhr

Sich selber vertreten und gleichzeitig versetzen lassen?

Hier in NRW:

Keine Versetzung während der Elternzeit! Allerdings AO an eine andere Schule (auch andere Bezirksregierung) mit Zustimmung des Schulamtes oder der Bez-Reg (je nachdem, welche Schulform) grds. möglich. Wird aber ungern gemacht, weil die Stunden ja von der Lehrkraft mitgenommen werden...
Ansonsten kann am neuen Einsatzort mit flex. Mitteln oder anderen Einstellungsmöglichkeiten gearbeitet werden (läuft z.B. über Nebentätigkeitsantrag). Immer Zustimmung vorausgesetzt!

 
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