Geschrieben von melody am 18.01.2009, 12:24 Uhr |
Rechtsanspruch worauf nach Elternzeit?
Hallo, mal eine Frage:
Habe vor der Elternzeit VZ gearbeitet, im öfftl. Dienst. Wenn die drei Jahre EZ rum sind, worauf habe ich dann einen Rechtsanspruch? Auf eine Vollzeitstelle in meiner alten Abteilung (also genau der gleiche Arbeitsplatz), oder kann man mich auch in eine andere Geschäftsstelle versetzen (gibt mehrere in unserer Stadt)? Und wenn ich TZ arbeiten möchte? Habe ich dann trotzdem einen Rechtsanspruch auf genau meinen alten Arbeitsplatz? Habe schon gegoogelt aber nichts gefunden wo das genau erklärt ist...
Danke :-)
Re: Rechtsanspruch worauf nach Elternzeit?
Antwort von magistra am 18.01.2009, 13:32 Uhr
Soweit ich weiß, hast du nur Anspruch auf eine gleichwertige Tätigkeit, die kann aber - in vernünftigen Maßen - auch an einem anderen Ort sein. Ein Bekannter von mir ist Personaler im Öffentlichen Dienst und versetzt Mütter oft, wenn sie zurückkommen. Sein - nicht ganz blödes - Argument: Alle wollen immer nur vormittags arbeiten und so viele Vormittagsplätze hat er nicht. Eltern, die nachmittags arbeiten, hätten eine 100% Chance am alten Arbeitsplatz eingesetzt zu werden.
Re: Rechtsanspruch worauf nach Elternzeit?
Antwort von Tinai am 18.01.2009, 14:26 Uhr
Hallo,
Du hast in der Regel Anspruch auf einen gleichwertigen Arbeitsplatz. Du hast nicht Anspruch auf exakt den gleichen Arbeitsplatz, weder in TZ noch VZ. Es steht dem AG in einem mehr oder weniger großen Rahmen zu, Dich auch woanders oder sogar in einem anderen Aufgabengebiet einzusetzen.
Gruß Tina
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