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Geschrieben von dieElle am 02.02.2008, 13:15 Uhr

Frage zur Teilzeit nach Elternzeit!

Hallo!

Für MICH persönlich jetzt kein aktueller Fall. Ich frage eher interessehalber. Würde mich freuen, wenn es mir jemand erklären würde :-)

Eine entfernte Bekannte ich PTA und arbeitet in einer Filialapotheke (knapp 10 Mitarbeiter). Insg. hat die Inhaberin 3 Apotheken mit ungefähr 40 Mitarbeitern.
Nun hat die PTA vor kurzem entbunden, befindet sich also im MuSchu. Sie will, soweit ich weiß, auch eine Weile Elternzeit in Anspruch nehmen (wie lange genau, weiß ich nicht).
Wie sieht das bei ihr nach Ablauf des Elternzeit aus? Hat sie einen Anspruch auf eine Teilzeitbeschäftigung bei ihrem Arbeitgeber? Oder zählt jede einzelne Filiale der Besitzerin als eigener Betrieb, sodass sie entweder ganz oder gar nicht zurückkommen darf?

Schonmal vielen Dank für Infos!

LG, dieElle

 
3 Antworten:

Re: Frage zur Teilzeit nach Elternzeit!

Antwort von anjos am 03.02.2008, 13:51 Uhr

Ich kenne das nur so, dass man nach der Elternzeit zu den gleichen Konditionen zurückkehren kann. Wenn sie also vorher Vollzeit gearbeitet hat, hat sie keinen Anspruch auf einen Teilzeit-Job.

Ich würde sowas immer schon vor dem Mutterschutz abklären und mir schriftlich zusichern lassen, dass ich nach der Elternzeit eine Teilzeit-Stelle bekomme!

LG, Andrea

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Re: Frage zur Teilzeit nach Elternzeit!

Antwort von meerli am 03.02.2008, 15:33 Uhr

Hallo sobald die Firma in der Sie arbeitet mehr als 10 Angestellte hat hat sie Anspruch auf einen TZ-JOb aber die Konditionen kann der Chef der bestimmen und passen die dann??
Wenn sie wo arbeitet wo es weniger sind als 10 Angestellte hat man nur Anspruch auf seinen alten Arbeitsplatz dann ist eben Gesprächsstoff da um mit dem AG etwas auszuhandeln zum Thema TZ, Anspruch hat man aber nicht.
LG SIndy

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Re: Frage zur Teilzeit nach Elternzeit!

Antwort von Lena_1977 am 05.02.2008, 12:43 Uhr

Am besten die Elternzeit beantragen und gleich reinschreiben, das sie innerhlab der Elternzeit gerne TZ arbeiten würde - am besten gleich den Umfang/Wochenstunden (unter 30) mit angeben. Wenn das dann abgelehnt wird, muss sie schauen.

Auf meine VZ-Stelle habe ich 3 Jahre Elternzeit und gehe in dieser Zeit für zwei Jahre befristet TZ.

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