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Schwanger und 400EUR-Job

Thema: Schwanger und 400EUR-Job

Ich bin zwar nicht schwanger aber es interessiert mich trotzdem: Wenn ich in der Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot bekomme, erhalte ich dann weiterhin Geld? Vom Arbeitgeber oder Krankenkasse? Mutterschaftsgeld gibt es ja auch nicht, oder? Wie sieht es nach dem Erziehungsurlaub aus? Muß mich der AG wieder einstellen wie bei einem Job auf Steuerkarte? Danke fürs Antworten! LG Mucki

Mitglied inaktiv - 01.02.2008, 14:06



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Hallo, ich bin z. Zt SS und hatte vorher auch einen 400€ Job, in der Pflege. Da ich dafür aber im Moment "nicht zu gebrauchen" bin, hat mich mei AG freigestellt und ich kriege ein Durchschnittsgehalt. Das Geld hierfür kann sich mein AG aber bei der Minijob Zentrale wiederholen. wie das ist nach der Elternzeit weiß ich nicht, weil bei mir sowieso klar ist, das ich dort wieder anfangen werde. LG Sandra

Mitglied inaktiv - 01.02.2008, 14:30



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Hallo, naja, Vertrag ist ja Vertrag und wenn der nicht gerade befristet ist und somit irgendwann abläuft, warum sollter der AG dich dann nach der SS / dem Muschu / der Elternzeit nicht wieder einstellen (müssen)? Man bekommt einmalig 210 Euro Mutterschaftsgeld - weiß jetzt aber nicht, ob man das generell bekommt, egal ob man immer die 400 Euro verdient hat oder nicht. Wie das mit dem BV weiß ich nicht. Aber da konnte dir ja tabeamutti weiterhelfen. Gruß, Bianca

Mitglied inaktiv - 01.02.2008, 15:36



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Ich weiß nicht ob es bei 400€ auch so ist, ich war Teilzeit beschäftigt, und bekam in der 24/25 Woche ein Beschäftigungsberbot. Ein Beschäftigungsverbot wird normaler Weise ersteinmal max. 3 Monate verordnet. In dieser Zeit wirst du in der Arbeit als krankgeschrieben gezählt. Du wirst weiterhin monatl. bezahlt. Auch Mutterschaftsgeld gibt es. Auch Erziehungsurlaub bekommst du, du wirst ganz normal als weiter arbeitende Kraft geführt und hast alle Ansprüche.

Mitglied inaktiv - 01.02.2008, 20:39



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Die Frage ist - wie bist du versichert? Wenn du bei deinem Mann familienversichert bist, hast keinen Anspruch auf irgendwelche Gelder, die von der KK kommen (sprich KG oder MG). Bei einem BV bekommst du in der Regel auch keinen Lohn, denn diesen bekommt der AG wieder von der KK zurück. Da du aber keine Beiträge abführst, hast du ja keinen Anspruch. Das war die Aussage meiner KK (AOK) zum BV als ich SS war (sowohl zu mir als AN, wie auch zu meiner Kopllegin aus der AG-Abteilung). Zur Sicherheit würde ich an deiner Stelle auch mit der KK telefonieren. Anspruch auf Mutterschaftsgeld hast du nicht, aber auf eine einmalige Zahlung von 210,00 EUR vom Bundesversicherungsamt. Normalerweise muss dich der AG nach der Eltenzeit auch in einem 400-EUR-Job-Verhältnis wieder einstellen. Denn der Vertrag hat weiterhin seine Gültigkeit, wenn es kein Zeitvertrag ist. LG Violetta

Mitglied inaktiv - 02.02.2008, 08:14



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Ich habe euch einen 400-Euro-Job. Ich bekomme jedesmal, wenn ich krank geschrieben werde, genauso gut Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Mein AG bekommt das Geld von der Minijob-Zentrale zurück. Er muss auch dafür einzahlen! Sollte ich ein Berufsverbot bekommen, würde ich ebenfalls mein durchschnittliches Gehalt weiterbekommen. Auch von der Minijob-Zentrale. Mutterschaftsgeld gibt es vom Bundesversicherungsamt in Höhe von max. 210 Euro. Allerdings kann man das erst nach der Geburt beantragen! Die Anträge gibts auf www.bundesversicherungsamt.de Bei mir steht jetzt schon fest, dass ich nach den Mutterschutz wieder arbeiten gehen werde. Entsprechend wird meine Chefin mich nur für die 6 Wochen vor ET und für die 8 Wochen danach abmelden und dann läuft wieder alles wie vorher auch! LG, Andrea

Mitglied inaktiv - 03.02.2008, 13:43