Geschrieben von Nirena am 17.03.2012, 19:25 Uhr |
Nein Jojomama, das stimmt so nicht
Die 14 Tage Kündigungsfrist müssen nicht am Ende der Probezeit rum sein, sondern man kann auch noch am letzten Tag der Probezeit mit der verkürzten Kündigungsfrist kündigen, also am 03.04. zum 17.04.!!
Aber nichts desto trotz - wenn du definitiv weißt, dass du kündigen willst, mach es frühstmöglich, ist ja auch eine Frage der Fairness.
Lg
Nini
- Kündigung während der Probezeit - golfer 17.03.12, 9:08
- Re: Kündigung während der Probezeit - Nirena 17.03.12, 10:32
- Re: Kündigung während der Probezeit - golfer 17.03.12, 10:57
- Re: Kündigung während der Probezeit - jojomama 17.03.12, 18:00
- Nein Jojomama, das stimmt so nicht - Nirena 17.03.12, 19:25
- Re: Nein Jojomama, das stimmt so nicht - golfer 17.03.12, 20:11
- Nein Jojomama, das stimmt so nicht - Nirena 17.03.12, 19:25
- Re: Kündigung während der Probezeit - Nirena 17.03.12, 10:32