Geschrieben von Ingata am 25.04.2014, 16:10 Uhr |
Nach dem Ref
Du musst dich nicht arbeitslos melden (da Ref eh nicht als "Arbeitszeit" angerechnet wird), trotzdem würde ich dir das dringend anraten, da du sonst später Probleme mit dem Rentenanspruch bekommen könntest.
Auch nach befristeten Verträgen solltest du das tun. (Bin jetzt schon im 6. Jahr mit befristeten Stellen *grummel*)
Die Sache mit der Krankenkasse würde ich abklären. Ruf die KK deines Mannes an.
VG
- Nach dem Ref - kia-ora 24.04.14, 9:05
- Re: Nach dem Ref - SallyBW 24.04.14, 9:20
- Re: Nach dem Ref - Silke11 24.04.14, 11:23
- Re: Nach dem Ref - Wolke80 24.04.14, 14:37
- Re: Nach dem Ref - Ingata 25.04.14, 16:10
Arbeiten mit 3 Kindern
Bezugszeitraum Elterngeld
Beruf und Privates trennen ??
Mutterschutz / dem Büro zur Verfügung stehen?!
Ticke ich falsch?
Mobbing,kündigung vom AG und sperre vom alg1
Wie läuft das beim Krankengeld genau?
Wie kündigen....
Was würdet Ihr Euch von Eurem AG wünschen?Schwangerschft, Elternzeit & was dann?