Geschrieben von SallyBW am 24.04.2014, 9:20 Uhr |
Nach dem Ref
Man muss sich nicht arbeitslos melden. Nur wenn man ALG 1 haben will, dann schon, aber dann muss man auch Arbeit suchen. Wenn man arbeistlos gemeldet ist, wird dass auch bei der Rente berücksichtigt (sonst hat man Lücken).
Ich würde wegen der Versicherungsfrage einfach bei der Krankenkasse Deines Mannes anrufen und nachfragen.
- Nach dem Ref - kia-ora 24.04.14, 9:05
- Re: Nach dem Ref - SallyBW 24.04.14, 9:20
- Re: Nach dem Ref - Silke11 24.04.14, 11:23
- Re: Nach dem Ref - Wolke80 24.04.14, 14:37
- Re: Nach dem Ref - Ingata 25.04.14, 16:10
Arbeiten mit 3 Kindern
Bezugszeitraum Elterngeld
Beruf und Privates trennen ??
Mutterschutz / dem Büro zur Verfügung stehen?!
Ticke ich falsch?
Mobbing,kündigung vom AG und sperre vom alg1
Wie läuft das beim Krankengeld genau?
Wie kündigen....
Was würdet Ihr Euch von Eurem AG wünschen?Schwangerschft, Elternzeit & was dann?