Geschrieben von Wolke80 am 24.04.2014, 14:37 Uhr |
Nach dem Ref
Die Gesetzliche nimmt dich auf, wenn dein Mann in der Gesetzlichen versichert ist. Du bist dann über ihn familienversichert.
Falls du direkt im Anschluss an das Ref eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnimmst, musst du eh in die Gesetzliche wechseln.
Arbeitslos musst du dich nach dem Ref nicht melden. Du hast ohnehin wahrscheinlich keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Allerdings macht es wegen den Rentenzeiten manchmal Sinn. Obwohl mit Kindern bekommt man bis zum 10. Geburtstag des letzten Kindes Versicherungszeiten gutgeschrieben. Eingezahlt an Rentenbeiträgen wird vom Staat bei Arbeitslosigkeit nichts.
LG Wolke
- Nach dem Ref - kia-ora 24.04.14, 9:05
- Re: Nach dem Ref - SallyBW 24.04.14, 9:20
- Re: Nach dem Ref - Silke11 24.04.14, 11:23
- Re: Nach dem Ref - Wolke80 24.04.14, 14:37
- Re: Nach dem Ref - Ingata 25.04.14, 16:10
Arbeiten mit 3 Kindern
Bezugszeitraum Elterngeld
Beruf und Privates trennen ??
Mutterschutz / dem Büro zur Verfügung stehen?!
Ticke ich falsch?
Mobbing,kündigung vom AG und sperre vom alg1
Wie läuft das beim Krankengeld genau?
Wie kündigen....
Was würdet Ihr Euch von Eurem AG wünschen?Schwangerschft, Elternzeit & was dann?