Baby und Job

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Geschrieben von Wolke80 am 24.04.2014, 14:37 Uhr

Nach dem Ref

Die Gesetzliche nimmt dich auf, wenn dein Mann in der Gesetzlichen versichert ist. Du bist dann über ihn familienversichert.
Falls du direkt im Anschluss an das Ref eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnimmst, musst du eh in die Gesetzliche wechseln.

Arbeitslos musst du dich nach dem Ref nicht melden. Du hast ohnehin wahrscheinlich keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Allerdings macht es wegen den Rentenzeiten manchmal Sinn. Obwohl mit Kindern bekommt man bis zum 10. Geburtstag des letzten Kindes Versicherungszeiten gutgeschrieben. Eingezahlt an Rentenbeiträgen wird vom Staat bei Arbeitslosigkeit nichts.

LG Wolke

 
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