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Geschrieben von seestern78 am 07.06.2011, 13:54 Uhr

Mutterschaftsgeld

Hallo,

wenn man gesetzlich versicherter Arbeitnehmer ist, bekommt man ja 13 Euro von der Krankenkasse pro Tag und der Arbeitgeber stockt bis zum Durschschnittsnettoverdienst der letzten 3 Monate auf, so dass man eigentlich keine finanziellen Einbußen hat. Wie ist das, wenn man aber die drei Monate vorher schwangerschaftsbedingt krankgeschrieben war. Wird dann das maximale Mutterschaftsgeld vom Arbeitgeber bis zur Höhe des Krankengeldes oder des normalen Nettos aufgestockt?

Weiß das jemand aus zuverlässiger Quelle?

Gruss Katrin

 
5 Antworten:

Problem am Beispiel

Antwort von seestern78 am 07.06.2011, 14:14 Uhr

Leider bin ich von meiner FA seit 5.5. krankgeschrieben und bekomme von ihr kein BV, obwohl mein Arbeitgeber und ich darum gebeten hatten. Sie sagte, nein, denn Sie sind krank. Ok, akzeptiert. Nun sieht es wohl tatsächlich so aus, dass Sie mich nach 5 Wochen krank wieder gesund schreiben wird, weil sich meine Lage stabilisiert hat. Sollte sie mich aber doch weiter krank schreiben, dann rutsche ich 3 Wochen vor Mutterschutz noch ins Krankengeld. Wie sieht es dann im Mutterschutz mit dem Mutterschaftsgeld aus? Meine Krankenkasse sagt, der Arbeitgeber stockt bis zum gewohnten Netto auf. Internetquellen und FA behaupten, dass der Arbeitgeber das Durchschnittsnetto der letzten 3 Monate (bei mir dann ca. 2 Monate volles Netto und ca. 1 Monat Krankengeld) zugrunde legen kann. Arbeitgeber werde ich nicht fragen, um keine "schlafenden Hunde zu wecken".

Um zu wissen, wie sich das dann auf mein Elterngeld weiter auswirkt, muss ich erstmal die obige Lage klären.

Gruss Katrin

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Re: Mutterschaftsgeld

Antwort von speedy am 07.06.2011, 20:08 Uhr

Hi,
der AG darf das Durchschnittsnetto der letzten 3 Monate nehmen - da aber die KK und nicht er das Krankengeld zahlt, ist das dann für den AG ein Null-Monat, der eben auch mit 0 Eur in den 3-Monats-Durchschnitt einfliesst. Ich kenne aber nur wenige AG, die es wirklich so eng am Gesetz handhaben.

Gruß, Speedy

PS: Für das Elterngeld kannst du angeben, dass Monate, in denen du SS-bedingt Einbußen hattest (z.B. Krankengeld, keine Zuschläge da BV...) für die Berechnung ganz außer Betracht bleiben, dann werden weiter zurückliegende Monate herangezogen.

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Re: Mutterschaftsgeld

Antwort von seestern78 am 08.06.2011, 9:14 Uhr

Hallo Speedy,

Danke für Deine Antwort, wenn das mit dem Null-Monat die gängige Praxis wäre, dann bekämen die Frauen die immer voll gearbeitet haben, aber vor dem Mutterschutz schwangerschaftsbedingt länger krank waren, ja bloß die 13 Euro von der Krankenkasse pro Tag während des Mutterschutzes. Das wäre ja eine Katastrophe, ich hoffe nur, dass mein Arbeitgeber diese Regelung nicht kennt

Drückt mir die Daumen, dass meine FA mich am Dienstag einfach gesund schreibt und fertig.

Gruss Katrin

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...deshalb ist ein BV ja die gängige Praxis o.T.

Antwort von speedy am 08.06.2011, 10:33 Uhr

o.T.

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Re: Mutterschaftsgeld

Antwort von Zweizahn am 09.06.2011, 12:53 Uhr

Warum hast du kein BV bekommen? Mein Doc hat das gemacht, zumal nicht absehbar war, dass es irgendwann wieder besser geworden wäre - wurde es, ein paar Wochen vorm MuSchu - aber da war's zu spät.

Wie das Mutterschaftsgeld aussieht, weiß ich nicht. Aber ich weiß definitiv, dass es sich nicht negativ auf das Elterngeld auswirkt, denn es werden einfach Monate vorher hinzugerechnet (entsprechend der Zeit des KG-Bezugs). Das ist bei mir so. Mein Problem ist nur, dass ich schlechter gestellt bin, weil ich zwischendurch eine Gehalts- und Arbeitszeiterhöhung hatte, die nun für den Zeitraum des KG-Bezugs nicht eingerechnet wird, dafür aber eben ein Monat mit weniger Gehalt. Ich werde also ein paar Euro weniger bekommen. Bin schon ganz gespannt.

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