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Geschrieben von rabukki am 02.06.2011, 19:25 Uhr

Help

Vor einigen Tagen erhielt ich endlich die Information des Jugendamtes, wie die Einkommensgrenze für die Krippenkosten verläuft. Sie ist 500€ niedriger, als der anrechnungsfreie Betrag beim Bafög!! Darüber hinaus wird alles mit 80% angerechnet.

Ich hatte das Studium vor zwei Monaten in dem Glauben begonnen, dass ich bis 800€ zuverdienen könne, was mir entgegen kam, da ich alle meine Jobs sehr gerne mache und nicht wüsste, welchen ich aufgeben sollte. Rein auf ein Studium konzentrieren möchte ich mich nicht, sehe das eher als Fortbildung an.

Alleinerziehend zu studieren und zu arbeiten ist aber auch so zeitintensiv, dass ich das wahrscheinlich nur durchhalten kann, wenn ich etwas davon habe, also mal in Urlaub fahren, Wohnung einrichten, etc. Wenn ich aber von 600€ gleich 200 abgeben muss... hmm... Dann bin ich wieder auf Hartz IV Niveau, habe aber 5 Stunden pro Woche "umsonst" gearbeitet.

Was würdet ihr an meiner Stelle tun? Ich habe einen 400€ Job mit relativ gutem Lohn und Urlaubsanspruch, einziges Manko ist eine Spätschicht pro Woche bis 20 Uhr. Das sind die anstrengendsten Tage - auch für das Kind.
Ansonsten habe ich Honorarjobs, die flexibel sind und einfach Spaß machen, zum Teil zum Studium passen. Einen Teil davon aufgeben? Der Gedanke ist ja immer, dass sich aus einer geringfügigen Beschäftigung nach dem Studium mehr ergeben könnte, vor allen Dingen wegen der Kontakte, die man hält.

Widerspruch eingelegt habe ich zwar gegen den Bescheid des Jugendamtes - aber wieviel Erfolg hat das? Die Einkommensgrenze ist im SGB festgelegt - nur wieviel Prozent des darüber hinaus gehenden Betrags angerechnet werden müssen/können/sollen, das habe ich noch nirgends gelesen. Weiß das jemand? Könnte man mit der Einkommensgrenze beim Bafög argumentieren? Lohnt es sich, zu einem Verwaltungsrechtler zu gehen?


Viele Grüße

 
4 Antworten:

Re: Help

Antwort von tapeten am 02.06.2011, 22:22 Uhr

Eigentlich müsste in dem Bescheid, gegen den Du Widerspruch eingelegt hast, genannt sein, wo genau geregelt ist, warum sie das Einkommen so anrechnen, wie sie es in Deinem Fall gemacht haben.
Sollte dies nicht der Fall sein, so haben sie gegen das Zitiergebot verstoßen, aber WS hast Du ja schon eingelegt, also müssen sie entweder den BEscheid selbst korrigieren, oder falls das nicht möglich ist dem Rechtsausschuss vorlegen.

Die Einkommensgrenze im Bafög ist natürlcih nur für die Berechnung von Bafög anzuwenden, das es im anderen REchtskreis andere EKgrenzen gibt ist nur logisch.

Du kannst die Sache natürlich mit einem Rechtsanwalt besprechen, der sich mit Verwaltungsrecht auskennt, eigentlich solltest Du Prozeßkostenbeihilfe erhalten können...

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Re: Help

Antwort von rabukki am 02.06.2011, 23:10 Uhr

Hey,

meinst du ich kriege schon einen Beratungshilfeschein einfach nur zu Information, oder muss dazu erst ein konkretes Anliegen vorliegen (Widerspruch abgelehnt).
An dem Bescheid sind auch andere Dinge komisch, z.B. haben sie den Zeitraum aufgeteilt und einen einzelnen Monat, in dem das Einkommen recht hoch war, separat berechnet. So falle ich in den anderen Monaten unter die Einkommensgrenze, der Minusbetrag wird aber nicht übernommen. Und in dem einzelnen Monat komme ich eben weit über die Einkommensgrenze und soll den gesamten Krippenbetrag selbst zahlen. Dabei ist das nur der Zahlungszeitpunkt, die gleiche Leistung habe ich natürlich auch in den anderen Monaten erbracht.

Ich habe mir die Gesetzestexte durchgelesen, finde aber tatsächlich nichts dazu, welcher Anteil über der Einkommensgrenze abgegeben werden muss... da scheint es einen Ermessensspielraum zu geben...?

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Re: Help

Antwort von NadineLausanne am 03.06.2011, 14:25 Uhr

Zum deutschen Recht in diesem Fall sowie Deinem WS kann ich nichts sagen. In jedem Fall denke ich aber nicht, dass Du 'umsonst' arbeitest, wenn Du 5 Stunden die Woche arbeitest, auch wenn Dir das finanziell nicht mehr als HartzIV einbringt. Wohin willst Du denn beruflich, also wie willst Du Dein Leben in der Zukunft beruflich und finanziell gestalten? HartzIV ist ja keine Dauerloesung und sicherlich nicht, wie Du Dir Dein Leben vorstellst. Wenn das bedeutet, dass Du trotz Arbeit nicht mehr verdienst, dann ist das halt temporaer so. Dafuer hast Du aber dann einen Ausblick fuer spaeter.
Ich kenne Deine spezielle Situation nicht, aber diese Gedanken kommen mir in den Sinn, wenn ich Deinen Beitrag lese.
Gruss, Nadine

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Re: Help

Antwort von speedy am 03.06.2011, 14:33 Uhr

Hi,
die Grenzen hören sich so falsch nicht an. Zumindest die Berechnung ist richtig, da der Anspruch monatsweise entsteht und nicht aus einem Durchschnittseinkommen. Liegst du einen Monat über der Grenze, gibt es nichts, bist du im nächsten darunter, ist der Anpsruch wieder voll gegeben. Eine Vor- oder Rückrechnung von Verlusten gibt es dabei nicht.

Hast du dir mal überlegt, deine Jobs evtl. selbständig auszuüben? Da hast du weit mehr Gestaltungsspielraum was die Erzielung von Gewinnen und Verlusten angeht und kannst u.U. auch dein ganzes Studienmaterial noch als Betriebsausgaben absetzen, wenn es denn etwas mit deiner freiberuflichen od. gerwerblichen Tätigkeit zu tun hat. Das will allerdings gut geplant und durchschaut sein - ein StB kann dir dabei helfen!

Gruß, Speedy

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