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Geschrieben von Murmeltiermama am 01.05.2016, 19:35 Uhr

@Murmeltiermama

Wegen mir kann man im ersten Examen, oder besser noch vorher in den Zwischenprüfungen, noch stärker sieben und wirklich nur die mit guten materiellen Rechtskenntnissen durchlassen. Wer da alles mit 4 Punkten in den kleinen Scheinen nach dreifachen Versuchen bis zum Examen kommt und dort dann durchfällt, ist echt traurig für die Betroffenen. Ich hätte den Leuten als Korrekturassistentin immer gern drunter geschrieben: "Lasst es!" Wer Mühe mit den Scheinen hat, wird sich durch das ganze Studium quälen und am Ende scheitern. Es sei denn, die schlechten Leistungen in den Scheinen sind auf zu viel Party und Drogenkonsum zurückzuführen. Dann kann man sich vielleicht noch fangen. Wer trotz Lernens durch die kleinen Scheine fällt, sollte aufhören. Aber ich schweife schon wieder ab.

Aber im zweiten Examen sollte es auf andere Dinge als Theorienstreits ankommen. Eben auf genau das, was Du schreibst: Gutes Vortragen (ob nun mündlich oder schriftlich) der relevanten Sachverhaltsteile, entscheidungserheblichen Normen und den Rechtsfolgen in ganz konkreten Fällen. Welcher Rechtsstreit entscheidet sich den wirklich an wissenschaftlichen Theorien? Keiner. Da heißt es BGH und fertig. Und zumindest bei uns wurde das alles nochmal abgefragt.

Aber wir schweifen wirklich ab, denn das wollte die Ausgangsposterin ja gar nicht wissen. Wichtig für sie ist, dass man das Referendariat nicht unterschätzen sollte, zeitlich und kräftemäßig. Und darin sind wir uns ja einig. Wenn überhaupt, dann lieber im Studium (noch) ein Kind und Referendariat erst dann, wenn die Kinder älter sind, durchschlafen und die Mama auch mal entbehren können. Referendariat mit kleinen Kindern würde ich wirklich nie wieder so machen.

 
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