Baby und Job

Baby und Job

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von SophieundLina1 am 28.04.2013, 12:16 Uhr

Korrektur @ cashew1

Also,so stimmt es nicht : der Mutterschutz zählt mit in die Elternzeit !!! Die Elternzeit beginnt nämlich mit dem Tag der Geburt . Also kann sie 10 Monate zuhause bleiben und er die restliche Zeit beim Kind sein. Ich hatte nämlich - bedingt durch die Frühgeburt - 14 Wochen Mutterschutz hinterher und trotzdem war ich insgesamt 10 Monate in Elternzeit und bin wieder zur Arbeit gegangen als sie korrigiert 10 Monate alt war.
@the bigjoe: natürlich kann sie ganz normal wieder arbeiten gehen - wenn sie dann noch stillt,arbeitet sie halt nach Stillzeit . Und sie sollte halt ganz normal sich selbst schützen und hygienisch arbeiten....
LG!
Anke

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge im Forum Baby und Job
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.