Geschrieben von SophieundLina1 am 28.04.2013, 12:16 Uhr |
Korrektur @ cashew1
Also,so stimmt es nicht : der Mutterschutz zählt mit in die Elternzeit !!! Die Elternzeit beginnt nämlich mit dem Tag der Geburt . Also kann sie 10 Monate zuhause bleiben und er die restliche Zeit beim Kind sein. Ich hatte nämlich - bedingt durch die Frühgeburt - 14 Wochen Mutterschutz hinterher und trotzdem war ich insgesamt 10 Monate in Elternzeit und bin wieder zur Arbeit gegangen als sie korrigiert 10 Monate alt war.
@the bigjoe: natürlich kann sie ganz normal wieder arbeiten gehen - wenn sie dann noch stillt,arbeitet sie halt nach Stillzeit . Und sie sollte halt ganz normal sich selbst schützen und hygienisch arbeiten....
LG!
Anke
- Jobeinstieg für eine Krankenschwester - TheBigJoe 26.04.13, 22:03
- Re: Jobeinstieg für eine Krankenschwester - cashew1 27.04.13, 7:02
- Re: Jobeinstieg für eine Krankenschwester - Pamo 27.04.13, 10:21
- Re: Jobeinstieg für eine Krankenschwester - Loraley 27.04.13, 12:27
- Re: Jobeinstieg für eine Krankenschwester - MäuschenNr.3 27.04.13, 17:13
- Re: Jobeinstieg für eine Krankenschwester - bianca1990 27.04.13, 19:20
- Re: Jobeinstieg für eine Krankenschwester - Rosenresli 27.04.13, 19:45
- Korrektur @ cashew1 - SophieundLina1 28.04.13, 12:16
- Re: Korrektur @ cashew1 - cashew1 28.04.13, 14:34
Wann nach der Geburt wieder arbeiten/zur Uni gehen?
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Seit 3 Wochen arbeit nach Elternzeit und schon krank