Baby und Job

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Geschrieben von Trini am 08.11.2011, 11:08 Uhr

Kinderkrank für Eltern gibt es nur zur Pflege des KRANKEN Kindes.

Und auch nur, wenn kein Anderer das Kind pflegen kann.

Wenn Mutter mit dem Kind ins KH geht, muss man vorher mit der KK klären, inwieweit sie eine Haushaltshilfe bezahlt, um die "Restkinder" zu pflegen. Denn schließlich ist das KRANKE Kind in KH ja professionell betreut.

Mit der Umwandlung von "Frei" oder "Urlaub" in krank stimme ich al1ce zu.

Ja, wenn man selber Urlaub hat und krank wird, bleibt einem der Urlaubstag erhalte. Man kann sich ja dann (krank) nicht erholen.
Wenn man Schichtarbeiter ist und gerade frei hat, gib es diese Möglichkeit nicht genauso wenig, wenn man am Wochenende oder zu Weihnachten krank darnieder liegt.

Wenn aber Vater frei/oder Urlaub hat und eines der Kinder krank wird, ändert die "Schwerstarbeit" das kranke Kind oder die verbleibenden "Restkinder" zu betreuen ja nichts an der Tatsache, das Mann sich von seiner beruflichen Tätigkeit erholen kann. Mann hätte sich in seinem Urlaub doch hoffentlich ohnehin um seine Kinder gekümmert.

Trini

 
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