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Geschrieben von phifeha am 09.11.2011, 14:11 Uhr

Doch, ich habe dich verstanden......

Aber ich bekam soviel verschiedene Infos, das es nun nur noch ein Durcheinander war.
Es schreiben ja nicht immer alle hier öffentlich.

Ich habe mich nun aber informiert.

Erstens ist es so, das man nicht pro Kind und Elternteil IMMER 10 Kinderpflegekrankentage hat, sondern maximal 25 pro Elternteil!
Man kann auch nicht diese Tage ausschliesslich für nur ein Kind nutzen.
Ein Partner kann dem anderen seine Tage "übertragen"
Richtig ist auch, das derjenige, der das in Anspruch nimmt, das Kind auch definitiv "pflegen" muss. In meinem Fall müsste mein Mann also mit der kleinsten ins KH fahren.
Kinderpflegekrankentage ersetzen einem kein Arbeitstag, kein Urlaubstag und auch kein Frei.
Kinderpflegekrankentage werden mit dem normalen Krankengeld von der KK entlohnt und der AG zahlt dafür nichts ( ist halt ein unbezahlter Urlaub der genehmigt werden muss!)

Häusliche Krankenpflegetage sind für uns so gesehen besser:
Der AG MUSS auch hier unbezahlten Urlaub genehmigen für meinen Mann.
Die häusliche Krankenpflegetage werden zu 90% von der KK entlohnt und wir müssten max 5 bis 10 Euro/tgl zu tun, wenn mein Mann die Pflege nicht übernehmen würde.
UND bei unbezahlten Urlaub können sie ihn nicht ( wie durch frei) in Minusstunden fahren lassen.

Ja, so ist es....

lg phi

 
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