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Geschrieben von Loni1975 am 31.10.2011, 23:10 Uhr

Abrechnung Tagesmutter

Hallo ihr Lieben,
ich hab mal eine Frage.....unsere Tochter geht in unseren Dorfkindergarten, die Betreuungszeiten sind nicht ausreichend, so dass sie für 1,5 Std. noch von der Tagesmutter abgeholt und bei denen zu Hause betreut wird (hatte ich auch schon mal vor einiger Zeit gepostet). Als wir den Vertrag gemacht haben, haben wir halt auch einen Punkt über Ausfallzeiten abgeschlossen. Sie sagte damals, dass für den Fall, dass ich halt auf Grund von Krankheit die Betreuung absagen würde, weil ich meine Tochter selber betreue, sie die Zeit trotzdem abrechnen würde, da sie sich ja die Zeit freigehalten hat. Dazu möchte ich aber sagen, dass sie neben unserer Tochter nur ein weiteres Tageskind hat, es ist also nicht so, dass sie anderen wegen uns abgesagt hat. Nun hatten wir in den Herbstferien 1 Woche Urlaub, weil der Kiga geschlossen war. Das war unserer Tagesmutter bereits seit 5 Wochen bekannt. Heute hab ich die Rechnung für Oktober bekommen und musste feststellen, dass sie während unseres Urlaubs, in dem sie unser Kind ja gar nicht betreut hat, die Stunden trotzdem voll abgerechnet hat, halt nur ohne Fahrtkosten. Auch den 3 Oktober hat sie zwar als Feiertag markiert, aber trotzdem abgerechnet. Für mich ist das irgendwie verkehrt. Oder liege ich da falsch (macht für uns in diesem Monat 60 Euro aus)?ist das normal, dass die Stunden abgerechnet werden, obwohl keine Betreuung statt findet?Einfach nur, weil man ja den Betreuungsplatz in Anspruch nimmt? Wie gesagt, sie musste ja niemanden für uns absagen, so groß scheint die Nachfrage nicht zu sein.....bin echt ein bißchen durcheinander....bei uns zahlt mein Arbeitgeber die Betreuungskosten....ich weiß nicht, wie toll er das findet, wenn er für meinen Urlaub mitzahlen muss, obwohl meine Tochter ja gar nicht betreut wurde. Und auch die Feiertage...

LG

 
5 Antworten:

Ja das ist normal...

Antwort von arlett1978 am 01.11.2011, 6:18 Uhr

Die Kosten der Tagesmutter (Miete, Strom etc.) laufen während deines Urlaubs ja auch weiter. Den KiGa musst du ja auch bezahlen, wenn er geschlossen. Ist völlig normal.

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Re: Abrechnung Tagesmutter

Antwort von Spock1 am 01.11.2011, 8:08 Uhr

Ich denke, es kommt auf den Vertrag an. Habt Ihr einen festen Platz wie Kita vereinbart mit einem festen Honorar (dann könnte sie sich allerdings eigentlich auch die monatliche Abrechnung sparen...) oder einen Platz nach Stunden. Ich hatte mit meiner Tamu eine Vereinbarung, daß eben nur die tatsächlichen Stunden abgerechnet werden, und mehr habe ich auch nicht bezahlt, nichts mit Krankheit oder Urlaub. Aber das ist eben Vereinbarungssache, dazu müßte in Eurem Vertrag ja irgendwas stehen.

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Wir haben seinerzeit auch bezahlt, wenn wir im Urlaub waren...

Antwort von Trini am 01.11.2011, 9:01 Uhr

oder Feiertag war.
Und Tamu hatte vier Wochen bezahlten Urlaub.

Du bekommst den Feiertag doch auch bezahlt.

Außerdem hast Du es doch so akzeptiert:
Zitat:
Sie sagte damals, dass für den Fall, dass ich halt auf Grund von Krankheit die Betreuung absagen würde, weil ich meine Tochter selber betreue, sie die Zeit trotzdem abrechnen würde, da sie sich ja die Zeit freigehalten hat.
Zitat Ende.

Trini

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Re: Abrechnung Tagesmutter

Antwort von monik am 01.11.2011, 9:01 Uhr

Es kommt drauf an, was ihr ausgemacht habt. Wenn im Vertrag steht, dass IMMER bezahlt wird (egal ob Kind da ist, Feiertag ist...), dann musst du zahlen.

Wir bezahlen nur pro Stunde. Wir machen am 01. einen Plan wieviele Stunden/wann wir brauchen werden. Wenn wir 48 Stunden vorher absagen, müssen wir nichts bezahlen. Ansonsten zahlen wir pro Stunde.

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Re: Abrechnung Tagesmutter

Antwort von Tinai am 05.11.2011, 15:56 Uhr

Hallo,

so habt Ihr es offensichtlich vereinbart. Du bekommst Deinen Lohn bei Feiertagen und Urlaub ja auch weiter.

Wenn Ihr einen Vertrag wie unter freien Mitarbeitern habt, ist es wieder was anderes. Aber wie Du schreibst, hat sie das mit Dir anders vereinbart.

Das ist eine Frage der Vereinbarung und hinterher würde ich das nicht mehr diskutieren, auch den 3. Oktober nicht. Sie sieht sich offensichtlich im Angestelltenverhältnis. Wenn Du das anders siehst, sprich mit ihr. Guck Dir aber vorher Euren Betreuungsvertrag an.

Grüße Tina

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