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Kinderkrank für Eltern

Thema: Kinderkrank für Eltern

Hallo liebe Eltern, vielleicht kann mir hier jemand erklären wie es sich so damit verhält. Wir wissen, das mein Mann und ich jeweils 10 Tage Kinderkrank einreichen können. ABER Wie verhält es sich damit, wenn man es plötzlich braucht und man halt gerade mal nicht arbeiten muss, sprich man hätte von den sagen wir mal 5 Tagen 3 frei, oder 2 Urlaub? Wird Kinderkrank generell als "Arbeitstag" angesehen, oder hat man dann trotzdem Urlaub oder frei? Hoffe, ihr versteht, was ich meine.... Danke für eure sicherlich zahlreichen Antworten. lg phi

Mitglied inaktiv - 07.11.2011, 20:53



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anspruch auf unbezahlte Freistellung zur Pflege kranker Kinder unter 12 Jahren hat man, wenn keine im Haushalt lebende Person die Betreuung des kranken Kindes übernehmen kann. Wer Urlaub hat, kann das Kind betreuen. Die Tage kann man nicht auch noch als Arbeitstage anrechnen lassen. Etwas anderes ist es mit der eigenen Krankheit. Grüße Tina

von Tinai am 07.11.2011, 21:07



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Hallo Tina, danke für die Info..... Also, wenn ich mit einem meiner drei Kinder ( alle noch unter 12 Jahre) ins KH muss, dann muss mein Mann zuhause bleiben. Meistens kommt man ja unverhofft ins KH, dann geht man ja entweder arbeiten oder man hat frei oder ist im Urlaub. Wenn der Urlaub vorbei ist, und ich immer noch weg bin, dann kann man sich vom Doc "kinderkrank" schreiben lassen. Wenn man frei hat, hat man frei und nur wenn man arbeiten muss, dann geht einem der Arbeitstag nicht flöten, richtig? lg phi

Mitglied inaktiv - 07.11.2011, 21:11



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wir reden hier nicht von unbezahlt?!? Kinderkrank wird doch von der KK ( bzw teilweise von der kk und/oder teilweise vom AG bezahlt) lg phi

Mitglied inaktiv - 07.11.2011, 21:12



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Die Kinderkranktage werden von der KK bezuschusst, der AG zahlt für diese Tage kein Gehalt (fehlt Ende des Monats im Gehalt). Leider wird für die Berechnung irgendwie ein Mittelwert der Einkünfte des/der letzten Jahre genommen, so dass es mitunter sehr gering sein kann und sogar noch versteuert werden muss (Jahreslohnsteuerausgleich). Wenn Du die Möglichkeit für Urlaub oder Gleitzeit hast, ist das immer einfacher! LG Tanja

von minnie_74 am 07.11.2011, 23:03



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Hallo, wenn Dein Mann die Kinder betreut während Du mit einem Kind im Krankenhaus bist fällt das denke ich nicht in die "Kind krank" Tage sondern er muß dann Haushaltshilfe beantragen. Da braucht er eine Bescheinigung vom Arzt oder vom Krankenhaus. LG

von LynetteScavo am 08.11.2011, 07:25



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hallo, ist jetzt sicher nicht das, was Du hören willst, aber wie weiter unten schon von anderen und auch mir geschrieben, ist es durchaus auch eine Option, Kinderkrankheiten incl. Krankenhausaufenthalte durch eigenen Urlaub abzudecken - man zeigt dadurch Engagement und wirkt dem Vorurteil entgegen, dass Mütter/Eltern weniger leistungsfähig sind .. klar, man kann auch sagen, dass es Selbstausbeutung ist, und wenn die Kinder oft oder schwerer krank sind, würde ich natürlich auch die KKtage in Anspruch nehmen. Aber generell finde ich schon die Einstellung bedenklich, dass man Urlaub in KK umwandeln wollte, wenn das halt gerade mal zusammen trifft. alles gute und wenig Krankheiten! al1ce

von Al1ce am 08.11.2011, 10:48



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Und auch nur, wenn kein Anderer das Kind pflegen kann. Wenn Mutter mit dem Kind ins KH geht, muss man vorher mit der KK klären, inwieweit sie eine Haushaltshilfe bezahlt, um die "Restkinder" zu pflegen. Denn schließlich ist das KRANKE Kind in KH ja professionell betreut. Mit der Umwandlung von "Frei" oder "Urlaub" in krank stimme ich al1ce zu. Ja, wenn man selber Urlaub hat und krank wird, bleibt einem der Urlaubstag erhalte. Man kann sich ja dann (krank) nicht erholen. Wenn man Schichtarbeiter ist und gerade frei hat, gib es diese Möglichkeit nicht genauso wenig, wenn man am Wochenende oder zu Weihnachten krank darnieder liegt. Wenn aber Vater frei/oder Urlaub hat und eines der Kinder krank wird, ändert die "Schwerstarbeit" das kranke Kind oder die verbleibenden "Restkinder" zu betreuen ja nichts an der Tatsache, das Mann sich von seiner beruflichen Tätigkeit erholen kann. Mann hätte sich in seinem Urlaub doch hoffentlich ohnehin um seine Kinder gekümmert. Trini

von Trini am 08.11.2011, 11:08



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das ich mich wohl etwas unglücklich ausgedrückt habe. Ich vergesse meistens, das derjenige der das liest, nicht die genauen Hintergründe kennt. Zum Besseren Verständnis möchte ich hinzufügen: Unsere Tochter ist schwer behindert und somit öfter "krank". Auf alle Fälle muss sie zweimal im Jahr für 14 Tage mit MIR in ein spezielles KH in dem ICH DABEI SEIN MUSS, da es .... wie soll ich erklären.... Es ist eine Elternkindstation, auf der es nur tagsüber eine medz. Betreuung auf der Station gibt. Auf dieser Station werden die Kinder therapiert und die Eltern für die Zukunft und speziell auf das Krankenbild und dessen Pflege und so weiter geschult. Es geht also niemals, das mein Kind dorthin alleine gelassen werden kann! Das kann mir das KH aber auch so schriftlich bestätigen für die KK. Mein Mann und zukünftig auch ich nehmen schon unseren Urlaub hin, um diese programmierten 28 Tage und auch andere Tage ( bei drei Kindern bleibt das ja nicht aus) abzudecken. Allerdings frage ich mich dann, wo dann die "Erholung" bleibt. Bitte nicht falsch verstehen. Wir wollten diese drei Kinder haben und lieben sie über alles, aber wir konnten so gesehen noch nie in Urlaub fahren, weil es an der Zeit ( ab und an auch am finanziellen) scheiterte. Wir können selbst einen von der Caritas übernommenen Urlaub nicht machen, weil keine Tage mehr dafür übrig sind. Unsere Jüngste ist echt öfter als normal pflegebedürftig krank. Deshalb meine Frage zu dem Kinderkrank. Nichts desto trotz werde ich heute mal versuchen jemanden bei der KK zu erreichen, der das Beste für uns aus der Situtation machen kann, so das wir alle damit zufrieden sein können. Es darf doch unterm Strich nicht so sein, das man dafür bestraft wird, sich für Kinder entschieden zu haben und dann wird eines noch unverschämterweise krank geboren und dafür muss man dann seinen Urlaub hinnehmen, weil die Toleranz der AG verschwindend gering ist in solchen Fällen *ironie*.... lg phi

Mitglied inaktiv - 09.11.2011, 06:15



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Die "Kind krank"-Tage sind nun maldazu da, das kranke Kind zu Hause zu betreuen, wenn keine andere betreuungeperson zur Verefügung steht. Dafür habt Ihr pro Kind und Elternteil je 10 Tage, an denen der AG freistellt und die KK den Verdienstausfall übernimmt, vorausgesetzt Ihr arbeitet beide und seid gesetzlich versichert. Für die KH-Tage mit Zoe (die Klinik bestätigt mit Sicherheit die Notwendigkeit Deiner Mitaufnahme) müsst Ihr bei der KK eine Haushaltshilfe beantragen. Das KANN Dein Mann sein, ein anderes Familienmitglied, aber auch ein Profi. Unsere Sekretärin war vor jahren mal ver Wochen freigestellt, um ihre Enkel zu betreuen, als die Schwiegertochter zur Kur war. Die KK der Schwiegertochter hat den Lohnausfall übernommen. Eine frühere Freudin hatte einen guten (arbeitslosen) Freud der Familie als HH, als sie mit einem Kind zur Kur war. Er hat auch Geld von der KK bekommen. Man kann auch bei der Caritas, dem ASB oder anderen Diensten nachfragen. Vorteil: Es greift eben NICHT die 10 + 10 kind-krank-Tage an. Trini

von Trini am 09.11.2011, 08:15



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Aber ich bekam soviel verschiedene Infos, das es nun nur noch ein Durcheinander war. Es schreiben ja nicht immer alle hier öffentlich. Ich habe mich nun aber informiert. Erstens ist es so, das man nicht pro Kind und Elternteil IMMER 10 Kinderpflegekrankentage hat, sondern maximal 25 pro Elternteil! Man kann auch nicht diese Tage ausschliesslich für nur ein Kind nutzen. Ein Partner kann dem anderen seine Tage "übertragen" Richtig ist auch, das derjenige, der das in Anspruch nimmt, das Kind auch definitiv "pflegen" muss. In meinem Fall müsste mein Mann also mit der kleinsten ins KH fahren. Kinderpflegekrankentage ersetzen einem kein Arbeitstag, kein Urlaubstag und auch kein Frei. Kinderpflegekrankentage werden mit dem normalen Krankengeld von der KK entlohnt und der AG zahlt dafür nichts ( ist halt ein unbezahlter Urlaub der genehmigt werden muss!) Häusliche Krankenpflegetage sind für uns so gesehen besser: Der AG MUSS auch hier unbezahlten Urlaub genehmigen für meinen Mann. Die häusliche Krankenpflegetage werden zu 90% von der KK entlohnt und wir müssten max 5 bis 10 Euro/tgl zu tun, wenn mein Mann die Pflege nicht übernehmen würde. UND bei unbezahlten Urlaub können sie ihn nicht ( wie durch frei) in Minusstunden fahren lassen. Ja, so ist es.... lg phi

Mitglied inaktiv - 09.11.2011, 14:11