Baby und Job

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Geschrieben von Tinai am 01.08.2011, 17:16 Uhr

Keine Frage des Dürfens, sondern des Müssens

Hallo,

Dein AG ist verpflichtet, Dein Arbeitsverhältnis sv- und steuerrechtlich ordentlich zu führen.

Das heißt, wenn der AG merkt, dass Du aus der Geringfügigkeit raus kommst, dann MUSS er dich lohntechnisch anders behandeln. Das hat nicht das geringste mit Arbeitsrecht zu tun.

Er muss sogar Lohnsteuerklasse VI abrechnen, wenn Du die Lohnsteuerkarte nicht abgibst. Es ist also in Deinem Interesse, die Karte abzugeben.

Wenn Du aber geringfügig bleiben möchtest, bleibt Dir nur, die Stunden zu reduzieren und Du kannst nicht wissen, ob Dein AG damit einverstanden ist.

Was Du an Abzügen hast, kannst Du am besten auf einem der vieleln Gehaltsrechner im Netz nachrechnen oder wenn Du in der Gleitzone bist, bei der Minijobzentrale.

Grüße tina

 
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