Baby und Job

Baby und Job

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von AndreaWDU am 29.07.2011, 12:50 Uhr

von 400€ auf Steuerkarte, dürfen die das einfach so machen?

Hallo,
ich arbeite als geringfügig beschäftigte mit 10std die woche. Jetzt bekam ich eben einen anruf, ich müsste ganz dringend meine steuerkarte nachreichen, weil ich keine geringfügig beschäftigte mehr sei, weil durch den neuen Tarifvertrag läge ich über 400€ im Monat.
Dürfen die das einfach so machen?
heisst es dann, das ich bis 400€ steuerfrei habe und der rest versteuert wird? ich weiss ja gar nicht ob es dann 20 oder 50€ sind oder mehr?

ich hab gerade nen brett vorm kopf

andreawdu

 
4 Antworten:

Re: von 400€ auf Steuerkarte, dürfen die das einfach so machen?

Antwort von Kerstin B. am 29.07.2011, 13:34 Uhr

Der komplette Lohn wird dann steuer- und sozialversicherungspflichtig. Das heißt das Du weniger als 400 Euro rausbekommst.

Ob die das einfach so machen können? Keine Ahnung wie es arbeitsrechtlich aussieht. Kannst Du nicht die Stunden reduzieren, das Du wieder unter 400 Euro kommst?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: von 400€ auf Steuerkarte, dürfen die das einfach so machen?

Antwort von speedy am 29.07.2011, 13:41 Uhr

Hi,
dein AG MUSS das sogar so handhaben, denn sobald du über 400 Eur verdienst, befindest du dich in der sog. Gleitzone und bist abgabenpflichtig. Durch den Tarifvertrag kannst du ja auch nicht auf die Gehalterhöhung verzichten - und willst es bestimmt auch nicht :)

Also entweder ab dem nä. Monat Stunden reduzieren od. die Vorteile als regulärer Angestellter nutzen (inkl. Steuerrückzahlung....)

Gruß, Speedy

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: von 400€ auf Steuerkarte, dürfen die das einfach so machen?

Antwort von AndreaWDU am 29.07.2011, 15:25 Uhr

wir überlegen heute abend, ob es dann sinnvoll ist, die stunden auf 15 in der woche zu erhöhen, dann hab ich monatlich nur etwa 40€ verlust. morgen früh ist die bezirksleitung im markt, dann werd ich dahin gehen und es mit ihr besprechen.

andreawdu

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Keine Frage des Dürfens, sondern des Müssens

Antwort von Tinai am 01.08.2011, 17:16 Uhr

Hallo,

Dein AG ist verpflichtet, Dein Arbeitsverhältnis sv- und steuerrechtlich ordentlich zu führen.

Das heißt, wenn der AG merkt, dass Du aus der Geringfügigkeit raus kommst, dann MUSS er dich lohntechnisch anders behandeln. Das hat nicht das geringste mit Arbeitsrecht zu tun.

Er muss sogar Lohnsteuerklasse VI abrechnen, wenn Du die Lohnsteuerkarte nicht abgibst. Es ist also in Deinem Interesse, die Karte abzugeben.

Wenn Du aber geringfügig bleiben möchtest, bleibt Dir nur, die Stunden zu reduzieren und Du kannst nicht wissen, ob Dein AG damit einverstanden ist.

Was Du an Abzügen hast, kannst Du am besten auf einem der vieleln Gehaltsrechner im Netz nachrechnen oder wenn Du in der Gleitzone bist, bei der Minijobzentrale.

Grüße tina

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Ähnliche Fragen

Ähnliche Beiträge

Steuerkarte für 2011 - wer kennt sich mit Lohnabrechnungen aus?

Hallo, ich habe seit Montag endlich wieder Arbeit (nachdem ich erst am Freitag ganz plötzlich und unerwartet einen Anruf von meinem Arbeitgeber bekommen habe) und muss noch meine Steuerkarte einreichen. Ich habe aber 2010 keine bekommen und für 2011 wurde ja keine mehr ...

von jake94 23.02.2011

Frage und Antworten lesen

Stichwort: Steuerkarte

Arbeitet hier jemand im Supermarkt auf Steuerkarte?

Hallo, ich arbeite auf 400€ Basis in einem Supermarkt mit 10Stunden die Woche. Ich würde mir gerne ausrechnen lassen, wie viel ich mit Steuerklasse 5 bei 15 oder 20 Stunden die woche verdienen würde, aber ich weiss gar nicht, ob der Stundenlohn den ich jetzt quasi hab ...

von AndreaWDU 25.02.2009

Frage und Antworten lesen

Stichwort: Steuerkarte

Die letzten 10 Beiträge im Forum Baby und Job
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.