Geschrieben von AndreaWDU am 29.07.2011, 12:50 Uhr |
von 400€ auf Steuerkarte, dürfen die das einfach so machen?
Hallo,
ich arbeite als geringfügig beschäftigte mit 10std die woche. Jetzt bekam ich eben einen anruf, ich müsste ganz dringend meine steuerkarte nachreichen, weil ich keine geringfügig beschäftigte mehr sei, weil durch den neuen Tarifvertrag läge ich über 400€ im Monat.
Dürfen die das einfach so machen?
heisst es dann, das ich bis 400€ steuerfrei habe und der rest versteuert wird? ich weiss ja gar nicht ob es dann 20 oder 50€ sind oder mehr?
ich hab gerade nen brett vorm kopf
andreawdu
Re: von 400€ auf Steuerkarte, dürfen die das einfach so machen?
Antwort von Kerstin B. am 29.07.2011, 13:34 Uhr
Der komplette Lohn wird dann steuer- und sozialversicherungspflichtig. Das heißt das Du weniger als 400 Euro rausbekommst.
Ob die das einfach so machen können? Keine Ahnung wie es arbeitsrechtlich aussieht. Kannst Du nicht die Stunden reduzieren, das Du wieder unter 400 Euro kommst?
Re: von 400€ auf Steuerkarte, dürfen die das einfach so machen?
Antwort von speedy am 29.07.2011, 13:41 Uhr
Hi,
dein AG MUSS das sogar so handhaben, denn sobald du über 400 Eur verdienst, befindest du dich in der sog. Gleitzone und bist abgabenpflichtig. Durch den Tarifvertrag kannst du ja auch nicht auf die Gehalterhöhung verzichten - und willst es bestimmt auch nicht :)
Also entweder ab dem nä. Monat Stunden reduzieren od. die Vorteile als regulärer Angestellter nutzen (inkl. Steuerrückzahlung....)
Gruß, Speedy
Re: von 400€ auf Steuerkarte, dürfen die das einfach so machen?
Antwort von AndreaWDU am 29.07.2011, 15:25 Uhr
wir überlegen heute abend, ob es dann sinnvoll ist, die stunden auf 15 in der woche zu erhöhen, dann hab ich monatlich nur etwa 40€ verlust. morgen früh ist die bezirksleitung im markt, dann werd ich dahin gehen und es mit ihr besprechen.
andreawdu
Keine Frage des Dürfens, sondern des Müssens
Antwort von Tinai am 01.08.2011, 17:16 Uhr
Hallo,
Dein AG ist verpflichtet, Dein Arbeitsverhältnis sv- und steuerrechtlich ordentlich zu führen.
Das heißt, wenn der AG merkt, dass Du aus der Geringfügigkeit raus kommst, dann MUSS er dich lohntechnisch anders behandeln. Das hat nicht das geringste mit Arbeitsrecht zu tun.
Er muss sogar Lohnsteuerklasse VI abrechnen, wenn Du die Lohnsteuerkarte nicht abgibst. Es ist also in Deinem Interesse, die Karte abzugeben.
Wenn Du aber geringfügig bleiben möchtest, bleibt Dir nur, die Stunden zu reduzieren und Du kannst nicht wissen, ob Dein AG damit einverstanden ist.
Was Du an Abzügen hast, kannst Du am besten auf einem der vieleln Gehaltsrechner im Netz nachrechnen oder wenn Du in der Gleitzone bist, bei der Minijobzentrale.
Grüße tina
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