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Geschrieben von BeHappy1978 am 14.04.2016, 7:39 Uhr

Hilfe! Elterngeld für Kind 2

Guten Tag, ich habe zwei Punkte, bei welchen ich Ihren Rat benötige. Unser Sohn wurde am 24.8.15 geboren. Ich befinde mich aktuell in Elternzeit - werde jedoch zum 1.9.16 wieder in Vollzeit an meine Arbeitsplatz zurückkehren. Nun mein Anliegen:

1) Mein Mann möchte auch die Chance auf Elternzeit bzw. Elterngeld nutzen. Daher wird er für den 13. + 14. Lebensmonat Elterngeld beantragen. Somit ab dem 24.8.16 bis 23.10.16. Für den 15. + 16. Lebensmonat (somit 24.10.-31.12.16) möchte er Elternzeit ohne Elterngeld nutzen. Er möchte in dieser Zeit jedoch Teilzeit (5 x 3 Std) bei seinem Arbeitgeber arbeiten. Ab 1.1.17 will er Vollzeit weiter arbeiten. Den Antrag zur Elternzeit wollen wir am 6.Juli beim Arbeitgeber einreichen - also 7 Wochen vorher. Sehen Sie irgendwelche Schwierigkeiten oder können wir wie beschrieben vorgehen?

2) wir spielen mit dem Gedanken an ein Geschwisterkind und möchten in diesem Jahr (so Gott will) wieder schwanger werden. Wie sieht das mit dem Elterngeld für Kind 2 aus? Ich habe ja 12 volle Monate Elterngeld (28.10.15-23.8.16) bezogen...habe von Verschiebezeiträumen gelesen. Nehmen wir einmal an, ich werde im Juli wieder schwanger. Zum 1.9. gehe ich ja wieder arbeiten und beziehe dann auch wieder Gehalt. Theoretisch hätte ich dann bis zur Geburt ja nur 7 gearbeitet - wenn Kind 2 theoretisch im April 2017 geboren werden würde. Würde man als Berechnungsgrundlage die Gehälter vor Geburt von Kind 1 herangezogen? Oder hätte ich Pech gehabt und die anderen Monate würden mit 0€ berechnet werden? Oder nimmt man die 5 Gehälter vor Geburt 1. somit Zeitraum von Februar 2015-Juni 2015 und dann noch September 2016-März 2017?

 
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