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Geschrieben von hazelbrave am 18.03.2016, 11:49 Uhr

@speedy

Darf ich dir eine Frage stellen?

Du hast unten zu meiner Fragen bzgl. der Fahrtkosten geschrieben, dass die Dienstfahrten als Einsatzwechseltätigkeit besser steuerlich absetzbar sind (also doppelte Fahrtstrecke, nicht die einfache wie beim reinen Arbeitsweg). Verstehe ich das richtig? Was genau ist eine Einsatzwechseltätigkeit?

Die Fahrt zum Jugendlichen wären in meinem Fall Dienstreisen und nicht der Weg zur Arbeit, weil der Arbeitsort nicht der Wohnort des Jungen ist.

 
2 Antworten:

Re: @speedy

Antwort von speedy am 18.03.2016, 17:42 Uhr

Genau - eben weil der Standort des Jungen nicht oder nur vorübergehend dein Arbeitsort ist, und du keine Erstattung durch den AG bekommst, kannst du diese Reisetätigkeit mit der tatsächlichen Fahrtstrecke und nicht nur der Entfernung geltend machen.

Dein Arbeitsweg bleibt der Weg zum Arbeitgeber, zu Besprechungen o.ä., der wird nur nach der Entfernung einfach anerkannt. Dein wechselnder Einsatzort ist der Wohnsitz des Jungen.

Gruß, Speedy

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Re: @speedy

Antwort von hazelbrave am 18.03.2016, 18:33 Uhr

Danke für die Info, klingt gut :-)

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