Geschrieben von Indigoblau am 18.01.2015, 15:47 Uhr |
Berechnung Elterngeld
Hallo,
ich habe eine Frage bezügl. der Berechnung des Elterngelds:
Bis Mai bin ich noch in Elternzeit und arbeite 30h/Woche.
Im Juli kommt Kind Nr. 2 auf die Welt. Ich würde gerne die derzeitige Elternzeit vorzeitig kündigen (AG würde einwilligen), und ab März wieder Vollzeit arbeiten, damit ich mehr Elterngeld bekomme.
Wisst ihr, ob meine Rechnung aufgeht? Es werden doch die Nettoeinkommen der letzten 12 Monate vor Geburt berechnet, oder? Werden die 6 Wochen Mutterschutz vor ET vom Gehalt her auch berechnet? Oder zählen nur die vollen Monate, die ich wirklich gearbeitet habe?
LG
Re: Berechnung Elterngeld
Antwort von Murmeltiermama am 18.01.2015, 16:30 Uhr
Soweit ich weiß ist es der Durchschnitt der letzten 12 Monate VOR Beginn des Mutterschutzes.
Re: Berechnung Elterngeld
Antwort von speedy am 19.01.2015, 11:06 Uhr
Hi,
es zählen die vollen Kalendermonate vor Beginn des MuSchu (auf den du aber auch ganz oder anteilig verzichten kannst!). Z.B. Beginn MuSchu am 28.5. => April, März, Febr....zählen für das Elterngeld. Würdest du auf den MuSchu zwischen dem 28.5. und dem 31.5. verzichten und dort noch arbeiten, dann würde auch das Mai-Gehalt noch mit zum Elterngeld gerechnet.
Gruß, Speedy
@Speedy
Antwort von Murmeltiermama am 19.01.2015, 13:57 Uhr
Bist Du sicher, dass das so ist. Mir wurde gesagt, dass das immer nicht mit reinzählt, egal ob man weiter arbeitet oder nicht. Aber kann sich ja auch geändert haben.
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Stichwort: Berechnung Elterngeld