Baby und Job

Baby und Job

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Chrissie3 am 04.04.2012, 13:56 Uhr

Ergänzung

eine dreimalige Verlängerung ohne Sachgrund ist möglich, aber nur bis zu 2 Jahre.

Die Fragestellerin scheint aber nach Ablauf der Befristung weiter beschäftigt worden zu sein. Unabhängig davon, ob vorher ein Sachgrund vorgelegen hat, (der rechtlich erstmal halten muss) hat sie nun eine unbefristete Beschäftigung.

Viele Grüße
Chrissie

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge im Forum Baby und Job
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.