Geschrieben von SEAGLD am 19.04.2013, 8:25 Uhr |
elternzeit
Sowohl eine Verlängerung als auch eine Verkürzung der EZ bedarf der Zustimmung des AG.
Ausnahmen sind:
- Verkürzung der EZ vor erneutem Mutterschutz
- Verlängerung der EZ wenn man zu Beginn direkt mindestens 2 Jahre genommen hat
Ich kenne Deinen AG nicht, und ich denke dass ist eben auch bei jedem AG anders.
Meiner wollte ganz gerne Planungssicherheit haben, vorallem wollte er wissen ob er eine Vertretung für mich einstellen muss oder 'nur' eine kurze Zeit überbrücken muss.
Von daher kann ich schon verstehen wenn AG auf die genommene Zeit bestehen.
LG Sabine
- elternzeit - ccs 18.04.13, 15:29
- Re: elternzeit - Schätzelein 18.04.13, 18:28
- Re: elternzeit - Bienchen2306 18.04.13, 20:18
- Re: elternzeit - SEAGLD 19.04.13, 8:25
- vielen dank...ot - ccs 19.04.13, 11:03
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