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Geschrieben von SEAGLD am 19.04.2013, 8:25 Uhr

elternzeit

Sowohl eine Verlängerung als auch eine Verkürzung der EZ bedarf der Zustimmung des AG.
Ausnahmen sind:
- Verkürzung der EZ vor erneutem Mutterschutz
- Verlängerung der EZ wenn man zu Beginn direkt mindestens 2 Jahre genommen hat

Ich kenne Deinen AG nicht, und ich denke dass ist eben auch bei jedem AG anders.
Meiner wollte ganz gerne Planungssicherheit haben, vorallem wollte er wissen ob er eine Vertretung für mich einstellen muss oder 'nur' eine kurze Zeit überbrücken muss.
Von daher kann ich schon verstehen wenn AG auf die genommene Zeit bestehen.


LG Sabine

 
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