Geschrieben von ccs am 18.04.2013, 15:29 Uhr |
elternzeit
Hallo,
Ich werde 1jahr in ez gehen,gb ist der 11.09.2013.
Beim ag werde ich dann angeben das ich bis 11.09.2014 in ez bin und am 12 wieder arbeiten komme.wie ist es aber wenn ich doch noch ein jahr zu hause bleiben will bzw eher muss wegen fehlender betreuung?
Oder geb ich dann an das ich bis 11.09.2015 in ez bin(also 2jahre) und dann evtl die ez verkürze und nach einem jahr wieder arbeiten gehe?
Wie funktioniert das oder ist nichts von beidem möglich?
Danke im voraus,werde heut abend die antworten lesen.
Re: elternzeit
Antwort von Schätzelein am 18.04.2013, 18:28 Uhr
Ich hatte damals 1,5 Jahre angegeben, hatte allerdings dann keine Betreuung bekommen und die Elternzeit um ein weiteres Jahr verlängert.
Dann hatte ich aber doch noch später einen Nachrückerplatz bekommen und konnte in meiner alten Abteilung wieder anfangen. Hab die Verlängerung dann wieder zurück genommen. Ich glaub es ist einfacher zu verlängern, als einen längeren Zeitraum anzugeben und dann zu verkürzen.
Re: elternzeit
Antwort von Bienchen2306 am 18.04.2013, 20:18 Uhr
Hallo.
Immer zwei Jahre angeben, vorzeitig aufzuhören oder Teilzeit bis zu 30 Stunden pro Woche zu arbeiten ist einfacher. Willst du nach einem Jahr doch verlängern, muss der ag zustimmen. Das dritte Jahr kann man sich aufsparen bis das Kind acht Jahre ist.
Arbeiten muss man nach Ablauf der ez mit Ende des 10.09. bei dir wäre der erste Arbeitstag dann der erste Geburtstag, es sei denn du nimmst Urlaub.
Hoffe das hilft dir...
Re: elternzeit
Antwort von SEAGLD am 19.04.2013, 8:25 Uhr
Sowohl eine Verlängerung als auch eine Verkürzung der EZ bedarf der Zustimmung des AG.
Ausnahmen sind:
- Verkürzung der EZ vor erneutem Mutterschutz
- Verlängerung der EZ wenn man zu Beginn direkt mindestens 2 Jahre genommen hat
Ich kenne Deinen AG nicht, und ich denke dass ist eben auch bei jedem AG anders.
Meiner wollte ganz gerne Planungssicherheit haben, vorallem wollte er wissen ob er eine Vertretung für mich einstellen muss oder 'nur' eine kurze Zeit überbrücken muss.
Von daher kann ich schon verstehen wenn AG auf die genommene Zeit bestehen.
LG Sabine
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