Geschrieben von Tegira am 18.03.2013, 15:07 Uhr |
Elternzeit-Antrag
Hallo zusammen,
mein AG wünscht von mir eine Mitteilung des Zeitraumes, für wann ich Elternzeit beantragen will.
GRUND: Neueinstellung eines Mitarbeiters für die Elternzeit
Wollte mal Eure Meinung dazu hören, da es eigentlich noch nicht "verbindlich" für mich sein soll. Nicht dass mir da mein AG einen Strick daraus drehen kann ;O)
Würde so schreiben:
wie bereits im Vorfeld besprochen, beabsichtige ich für mein Kind (vorläufiger Geburtstermin: 13.10.2013) 24 Monate Elternzeit für die Betreuung und Erziehung meines Kindes zu beantragen.
Sollte ich die Elternzeit im Anschluss um 12 Monate verlängern wollen, werde ich Ihnen dies spätestens 3 Monate vor Ablauf der Elternzeit mitteilen.
Den ausführlichen Antrag auf Elternzeit erhalten Sie unter Einhaltung der gesetzlichen 7-Wochen-Frist zu einem späteren Zeitpunkt.
Außerdem möchte ich eventuell in meiner Elternzeit bei einem anderen Arbeitgeber Teilzeit mit maximal 30 Stunden arbeiten und beantrage hiermit vorab Ihre schriftliche Zustimmung.
So... das war´s... Bitte um Kommentare ;O)
Re: Elternzeit-Antrag
Antwort von speedy am 18.03.2013, 17:21 Uhr
Hi,
rein rechtlich wäre das korrekt formuliert, doch mal im Ernst - was bringt das deinem AG? Sein Wunsch, frühzeitig eine Vertretung zu suchen ist sehr legitim. Wie weit bist du denn? Ab der 2. Hälfte der SS sollte deine Planung doch zumindest soweit sein, dass du weißt, ob du 1 oder 2 Jahre aussetzen willst, daran wird sich auch in den ersten Wochen nach der Geburt nichts ändern. Besondere Härtefälle berechtigen ohnehin zu einer Änderung des ursprünglichen Antrags.
Ich würde ihm deine Planung mündlich unter 4 Augen mitteilen (wenn du es jetzt noch nicht verbindlich haben willst), die Option der Verlängerung für das 3. Jahr steht dir ohnehin nur offen, wenn du zunächst 2 Jahre nimmst, sonst bedarf es der Zustimmung des AG für ein aufgespartes Jahr. FÜr den TZ-Job anderswo ist erforderlich, dass du bei deinem AG einen Antrag auf entsprechende TZ stellst, dem dieser nicht nachkommen kann/will - erst dann kannst du um Genehmigung für eine anderweitige Tätigkeit ersuchen.
Gruß, speedy
Re: Elternzeit-Antrag
Antwort von Tegira am 18.03.2013, 18:28 Uhr
2 Jahre sind eh geplant! Und mündlich reicht meinem AG hier wohl nicht, meine Chefin ist da sehr auf "Schriftlich" fixiert... aber in allen Punkten, nicht nur was jetzt meine SS betrifft. ;O)
Re: Elternzeit-Antrag
Antwort von speedy am 18.03.2013, 20:35 Uhr
Ja, dann teile doch jetzt schon die 2 Jahre schriftlich mit. Der Rest kann warten.
Gruß, Speedy
Re: Elternzeit-Antrag
Antwort von desireekk am 18.03.2013, 21:12 Uhr
Hallo,
so sehr ich den AG verstehe:
Du musst
1.) keine Elternzeit beantragen, die kan man in Anspruch nehmen
2.) gar nichts vorab schriftlich mitteilen.
Und wenn, dann würde ich im Schreiben deutlich machen dass das den aktuellen Planungsstand darstellt und daraus noch nicht abgeleitet werden kann, wie genau Du deine EZ in Anspruch nehmen wirst :-)
Beantragen musst (sollst) Du allerdinsg schon, die Nebentätigkeit.
Viele Grüße
Désirée
Re: Elternzeit-Antrag
Antwort von Tegira am 19.03.2013, 0:37 Uhr
So... hab nochmal drüber gelesen... Erst mal DANKE an alle für die Hilfe ;O)
Ich würde nun so schreiben, in der Hoffnung, dass es ein bissl besser klingt:
wie bereits im Vorfeld besprochen, beabsichtige ich für mein Kind (vorläufiger Geburtstermin: 13.10.2013) 24 Monate Elternzeit für die Betreuung und Erziehung meines Kindes zu nehmen. Eine eventuelle Verlängerung der Elternzeit werde ich Ihnen ansonsten rechtzeitig mitteilen.
Ich bitte um Berücksichtigung, dass der o.g. Zeitraum meine derzeitige Planung darstellt.
Den verbindlichen Antrag auf Elternzeit erhalten Sie unter Einhaltung der gesetzlichen 7-Wochen-Frist zu einem späteren Zeitpunkt.
Außerdem möchte ich, wie ebenfalls schon besprochen, eventuell in meiner Elternzeit bei einem anderen Arbeitgeber auf Minijob-Basis (Heimarbeit) mit maximal 30 Stunden pro Woche arbeiten und beantrage hiermit vorab Ihre schriftliche Zustimmung.
Elternzeit wird NICHT beantragt!
Antwort von desireekk am 19.03.2013, 9:28 Uhr
Hallo Nochmal,
"Den verbindlichen Antrag auf Elternzeit" -> Elternzeit wird mitgeteilt, NICHT beantragt.
Da bin ich eigen :-)
Viele Grüße
Désirée
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