von biene1804 am 06.02.2013, 20:09 Uhr |
Hilfe Elternzeit früher zu beenden, brauche führeren Rechtsansprüch
Hallo ich bin Biene, und neu im diesen Forum.
Hab nen kleinen Sohnemann im April bekommen.
Ich habe nämlich spontan ne Kitazusage bekommen, aber 2 Monate früher als sonst, und um den Rechtsanspruch zu ändern darf ich keine Elternzeit haben bzw. muss Teilzeit oder wieder voll arbeiten.
Mein Arbeitgeber wäre auch damit einverstanden und auch das ich März zur Eingewöhnung zu Hause bleibe bzw. mein Resturlaub nehme.
Meine Frage wäre nur, was man dazu alles bräuchte.
Was die Elterngeldstelle bräuchte, ob ich da zur erst hingehe oder doch eher zu unserem Kita Tipp, zwecks neuen Rechtsanspruch. Obwohl dieser ja meinten, das ich Arbeiten müsse um was zu ändern.
Hab den Vertrag in der Tasche von der Kita, nur noch nicht unterschrieben.
Soll aber nächste Woche zur Vertragsbesprechung hin wieder hin. Sonst würde ich wahrscheinlich erst ab 1.6. nen Kitaplatz bekommen, aber eher 1 August. Dumm nur das unsere Elternzeit max bis Mai geht.
lg biene
Re: Hilfe Elternzeit früher zu beenden, brauche führeren Rechtsansprüch
Antwort von Königsbiene am 06.02.2013, 20:52 Uhr
Kenne das so nicht. Du musst einen Arbeitsvertrag bei der KiTa vorlegen der schon "läuft"?
Bei uns war es so dass die Krippe generell vor dem neuen Arbeitsbeginn eingewöhnt hat, also noch in der Elternzeit.
Ich habe meine Elternzeit bei beiden Kindern spontan verkürzt. Probleme gab es mit der Elterngeldstelle nie. Die wurde einfach formell darüber informiert unter Zusatz des Einkommens. Das wurde dann rückverrechnet mit den evtl. schon bereits ausgezahlten Beträgen.
Sprech doch einfach nochmal mit der KiTa ob die wirklich einen Vertrag ab März brauchen oder ob auch ein Arbeitsbeginn im April reichen würde, da du einen Monat Eingewöhnung bei so einem kleinen Kind schon einplanen solltest...
Re: Hilfe Elternzeit früher zu beenden, brauche führeren Rechtsansprüch
Antwort von Fuchsina am 06.02.2013, 21:36 Uhr
Ich verstehe ehrlich gesagt nicht, was die Kitazusage mit dem Rechtsanspruch zu tun haben soll, zumal diese erst ab 01.08. dieses Jahre greift. Oder meinst Du was anderes?
Aber zu der eigentlichen Frage: ich würde als erstes vom AG die Änderung der Elternzeit schriftlich bestätigen lassen und hiervon jeweils eine Kopie an die Kita und an die Elterngeldstelle schicken. Die Kita sagt Dir dann den Platz zu, der Elterngeldstelle schickt Dir einen neuen Elterngeldbescheid.
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