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Geschrieben von Patrisha am 20.11.2008, 8:27 Uhr

Elterngeld-Antrag/Zeitpunkt!

Hallo!
Ich gehe immer noch davon aus, daß mein Mann auch Elternzeit nimmt und zwar ab der Geburt...

aber wie läuft das, wenn man das Kind überträgt?
Habe alle meine 3 Kinder bisher 9-17 Tage übertragen...wenn mein Mann nun also den errechneten ET angibt und das Kind 14 Tage später kommt, dann kriegt er ja theoretisch KEIN Elterngeld für die Zeit, oder???Sitzt unbezahlt zuhause rum...

Bringt ja auch nichts, wenn er auf blöd erst 10 Tage später nimmt und vorher Urlaubstage, weil er dann ein Problem hat, sollte das Kind termingerecht - oder früher kommen.
Dann würde das Elterngeld die Zeit über dem 1. Lebensjahr nicht gezahlt werden...also 10 Tage unbezahlt.

Oder sehe ich das falsch????
Wie habt ihr das gemacht?

(klingt jetzt nach "Peanuts", aber ist ne Menge Geld, wenn der Junior unpünktlich ist!!!)

 
6 Antworten:

Re: Elterngeld-Antrag/Zeitpunkt!

Antwort von speedy am 20.11.2008, 9:49 Uhr

Hi,
das ist bei den Vätern in der Tat etwas unglücklich. Er kann beim AG die Elternzeit 7 Wochen vor dem errechneten ET anmelden mit der Maßgabe "Elternzeit für x Monate ab Geburt".

Da der AG damit aber schlecht planen kann, bietet es sich an, für die tatsächliche Differenz Urlaub oder Zeitausgleich zu vereinbaren, sonst weiss der AG ja auch nicht, woran er ist.

Gruß, Speedy

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zu spät.kein Elterngeld?

Antwort von Patrisha am 20.11.2008, 10:00 Uhr

...aber wenn das Kind dann 14 tage zu spät ist, dann bekommt er für die Zeit kein Geld?????
Sehr wichtig bei uns, weil ich als Selbständige da auch nichts bekomme.

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Re: zu spät.kein Elterngeld?

Antwort von sibs1 am 20.11.2008, 11:40 Uhr

Hallo,

Elterngeld wir bis zu 3 Monate nachgezahlt. Du kannst den Antrag eh erst stellen, wenn Dein Kind da ist, weil Du eine Kopie der Geburtsurkunde brauchst.

LG Sibs

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Re: zu spät.kein Elterngeld?

Antwort von speedy am 20.11.2008, 13:21 Uhr

Hi,
Geld gibt es immer erst ab dem Tag der Geburt, daher der Vorschlag, bei einer evtl. Überschreitung des ET für die Tage Urlaub zu nehmen, dann bleibt zumindest das Gehalt erhalten.

Gruß, Speedy

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@Speedy

Antwort von Patrisha am 21.11.2008, 8:13 Uhr

Die nette dame von der Elterngeldstelle hat dasselbe gesagt: denn sonst kann es wirklich sein, daß der Mann tage- und wochenlang kein Geld bekommt!
Der Arbeitgeber hat nämlich ein recht auf einen fixen termin und nicht jeder kann oder will flexibel sein und den papi am tag der Geburt dann ziehen lassen.

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Re: Elternzeit

Antwort von pomelo am 23.11.2008, 20:50 Uhr

Hallo Leute,
ich lese gerade mit Verwunderung Euer Posting.
Meinem Bruder (wird im Mai Vater) wurde gesagt, er kann ab Geburt gar keine Elternzeit nehmen, da ja erst die Mutterschutzfrist nach der Geburt läuft, die logischerweise die Mutter nimmt. Er kann erst nach Ablauf der Mutterschutzfrist Elternzeit nehmen / Elterngeld beziehen. Meinem Mann wurde auch keine EZ direkt nach der Geburt gewährt (vom Amt aus!).
Seid Ihr sicher, dass das geht - Vater-EZ direkt nach Geburt?
Gruß - pomelo

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