Geschrieben von Neles Mom am 03.08.2008, 11:47 Uhr |
Elterngeld Lehrer Antrag HILFE!!!
Hallo!
Sitze grad vor dem Eltergeldantrag und brauche da mal Hilfe von meinen verbeamteten KollegInnen:
Der Zeitraum -1 Jahr-, der für die Höhe des EG anrechnungsfähig ist, ist das der, bis zum Anfang Mutterschutz oder bis zum Tag der Geburt??? Ich frage deshalb, weil wir ja unser Geld ganz einfach während des Mutterschutzes weiterkriegen.... Also: Was ist da die Grundlage???
Und wie nenne ich das Geld, dass wir während des Mutterschutzes kriegen???
Bin in NRW angestellt.
Sorry, für doofe Frage, aber es geht los mit der Stilldemenz.... ;-)
LG -ich HASSE diese Anträge!!!!
Barbara
Re: Elterngeld Lehrer Antrag HILFE!!!
Antwort von dieElle am 03.08.2008, 13:27 Uhr
Meines Wissens ist die Grundlage für die Elterngeldberechnung das Einkommen der letzten 12 Monate vor der Geburt, nicht vor Eintritt des MuSchu. Ob Du als Beamtin Deine Besoldung (so heißt das auch während des MuSchu ;-) ) erhälst oder als Angestellte Mutterschaftsgeld, ist da wohl unerheblich. Du gibts einfach an, was Du hattest in diesen 12 Monaten.
Gruß,
dieElle (deren Tochter leider genau ein Jahr zu früh für´s Elterngeld kam *seufz*)
Re: Elterngeld Lehrer Antrag HILFE!!!
Antwort von EmilsMama am 03.08.2008, 16:20 Uhr
Hi, ich kenne mich bei Beamten nicht aus, aber als Angestellte muss man das Gehalt der 12 Monate vor dem Mutterschutz angeben. Wenn also der Mutterschutz am 25. Mai 08 anfängt, dann ist das Gehalt von April 07 bis April 08 anzugeben.
Gruß von Emilsmama
Re: Elterngeld Lehrer Antrag HILFE!!!
Antwort von KatPa am 04.08.2008, 23:21 Uhr
Es ist jetzt ein Jahr her, aber ich bin mir ziemlich sicher, es war das Gehalt bis zum Tag der Geburt. Und während des Mutterschutz erhälst du ganz normal deine Bezüge weiter - also "Gehalt" oder eben "Bezüge".
Viel Erfolg beim EG-Antrag ;-)
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